Ratgeber

Unfall mit einem geliehenen Wagen - das wird teuer

17. Dezember 2019
Redaktion
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Fast jeder hat sich schon einmal ein Auto geliehen, ob von einem Freund, im Car-Sharing, oder über eine Mietwagen-Agentur. Kommt es während der Fahrt zu einem Unfall, ist das immer unangenehm. In den meisten Fällen übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden am Auto, wobei es immer darauf ankommt, ob man als Fahrer schuld an dem Unfall war, oder nur Beteiligter. Außerdem ist es als Unfallverursacher immer gut, eine Privathaftpflichtversicherung zu haben. Warum das so ist, erläutern wir nachfolgend.

Generelles - Schadensübernahme und Unterschiede

Eines vorab: Ist man an einem Unfall lediglich beteiligt und nicht der Verursacher, ist man stets auf der sicheren Seite. Denn dann übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung sämtliche Reparaturkosten. Dabei ist es unerheblich, ob das Auto einem Freund gehörte, oder es ein Leihwagen ist.

Anders sieht die Situation als Unfallverursacher aus. Hier einmal die Sachverhalte im Detail:

- Auto des Freundes: Den Schaden am Auto übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters und zahlt in vielen Fällen auch Schmerzensgeld, wenn nötig. Allerdings wird der Fahrzeughalter eine Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft und muss demzufolge einen höheren Versicherungsbeitrag bezahlen. Der Freund wäre anschließend in der Lage, Schadensersatzansprüche zu stellen, um die Mehrkosten der Versicherung auszugleichen. Außerdem kann es passieren, dass die Versicherung eine Nachzahlung vom Fahrzeughalter verlangt, sofern dieser als alleiniger Fahrer des Autos bei der Versicherung eingetragen ist. Schlimmstenfalls kommt es sogar zu einer Vertragsstrafe.

- Mietwagen: Die vor der Leihe abgeschlossene Kfz-Versicherung übernimmt grundsätzlich erst einmal nur den Schaden des Unfallgegners, während der Verursacher die des Mietwagens übernehmen muss. Hat er stattdessen vor der Laie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, werden auch die Schäden am Mietwagen übernommen. Allerdings kommt es hierbei ebenfalls zu einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. Daraus ergeben sich die gleichen Rechte für den Verleiher, wie die, die ein Freund hätte: Er kann Schadenersatzansprüche stellen und eine Selbstbeteiligung geltend machen.

Dementsprechend ist es leicht vorzustellen, dass es bei einem Unfall, ganz gleich, ob es sich um das Auto eines Freundes, oder aber einen Mietwagen handelt, sehr teuer werden kann.

So kommt die Privathaftpflichtversicherung ins Spiel

Die Privathaftpflichtversicherung gehört heutzutage zur Grundausstattung vieler Menschen. Bei ihr handelt es sich um eine Police, die für Schäden an Personen oder Gegenständen aufkommt, die man als Versicherungsnehmer verursacht hat. Bei ihr liegt es nahe, dass sie auch im Falle eines Autounfalls aufkommt, wenn das Auto eigentlich jemand anders gehört.

Es gibt auf dem Versicherungsmarkt viele Policen, welche die Kosten in einer solchen Situation tatsächlich übernehmen. Allerdings gibt es eine Voraussetzung bei der Privathaftpflichtversicherung: Innerhalb der Police muss eine Rabattschutz-Klausel enthalten sein. Diese dreht sich rund um den finanziellen Ausgleich nach der Rückstufung in der Kfz-Versicherung und gewährleistet, dass dieser im Falle eines Unfalls von der Versicherung übernommen wird.

Wer nicht ganz sicher ist, ob seine Privathaftpflichtversicherung eine solche Klausel enthält, sollte dies in jedem Fall in seinen Versicherungspapieren nachprüfen und gegebenenfalls wechseln.

Ein Manko hat die Klausel aber doch: Sie greift nur, wenn es sich um das Auto eines Freundes oder einer Freundin handelt. Bei einem Mietwagen hingegen ist sie ungültig.

Der Artikel "Unfall mit einem geliehenen Wagen - das wird teuer" wurde am 17.12.2019 in der Kategorie Ratgeber von Redaktion mit den Stichwörtern Unfall mit einem geliehenen Wagen - das wird teuer, Tipp & Infos, veröffentlicht.

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