Der Golf von Triest: Mediterraner Geheimtipp mit Herz und Historie
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12. JUNI 2020 Besitzer großer SUV und rassiger Sportwagen wegen künftig stärker zur Kasse gebeten. Das Bundeskabinett brachte jetzt eine Gesetzesänderung für mehr Klimaschutz auf den Weg, die Menschen dazu bringen soll, sparsamere Pkw zu kaufen.
Besitzer großer SUV und rassiger Sportwagen wegen künftig stärker zur Kasse gebeten. Das Bundeskabinett brachte jetzt eine Gesetzesänderung für mehr Klimaschutz auf den Weg, die Menschen dazu bringen soll, sparsamere Pkw zu kaufen. Bereits zugelassene Autos seien nicht betroffen, heißt es aus Berlin. Im Klartext: Für neu zugelassene Autos mit hohem Spritverbrauch soll ab 2021 die Kfz-Steuer ansteigen, berichtet "tagesschau.de".
Die sogenannte Klima-Komponente greift ab 96 Gramm CO2, das pro Kilometer ausgestoßen wird. Im Vergleich zu heute erhöht werden soll sie ab 116 Gramm pro Kilometer. Teurer wird die Steuer vor allem für neu zugelassene SUV oder Sportwagen. Für Kleinwagen und Familienautos dürfte der Effekt hingegen sehr klein sein.
Körperlich behinderte Menschen müssen unter Umständen keine Kfz-Steuer zahlen. Das gilt auch noch nach ihrem Tod.
19.08.2021 - Eine Kfz-Steuerbefreiung kann vererbt werden. Das hat der Bundesfinanzhof nun im Fall einer verstorbenen gehbehinderten Person entschieden. Der Mann hatte einige Monaten vor seinem Tod aufgrund seines Handicaps eine Befreiung von der Kfz-Steuer erwirkt, die Bescheinigung aber nicht mehr zu Lebzeiten erhalten. Die Erben forderten daher die gezahlten Steuern für die betreffenden Monate zurück.
Das zuständige Hauptzollamt wies die Forderung zurück: Das Recht auf Steuervergünstigung sei ein höchstpersönliches Recht, welches nicht auf die Erben übergehen könne. Das daraufhin angerufene Gericht sah das jedoch anders, der Erbe ist demnach durchaus zur Antragsstellung befugt. (Az.: IV R 38/19)
27.01.2009 – Für sparsame Autos muss künftig weniger Kfz-Steuer gezahlt werden. Die nun von der großen Koalition abgesegnete Reform macht vor allem kleine und mittelgroße Pkw günstiger. Für besonders leistungsstarke Autos werden höhere Beträge fällig als bisher. Die Regelung soll ab dem 1. Juli 2009 für alle Neuwagen gelten. Für dann bereits zugelassene Pkw ändert sich nichts.
Basis für die Höhe der Steuer ist nicht mehr nur der Hubraum, sondern auch der CO2-Ausstoß, der sich aus dem Kraftstoffverbrauch ergibt. Als "Sockelbetrag" werden künftig für Benziner pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum zwei Euro fällig, für Diesel 9,50 Euro. Hinzu kommen für jedes ausgestoßene Gramm CO2 weitere zwei Euro. Die ersten 120 Gramm bleiben dabei steuerfrei, um besonders verbrauchsgünstige Autos attraktiver zu machen. Diese Freigrenze soll ab 2012 auf 110 Gramm gesenkt werden, ab 2014 sogar nur noch 95 Gramm gelten. Für Dieselfahrzeuge der besonders strengen Schadstoffnorm Euro 6 soll es von 2011 bis 2013 eine Steuerbefreiung geben.
Profitieren können vor allem Fahrzeuge mit kleinem Hubraum und relativ geringem Verbrauch wie Kleinwagen, Kompakte und Mittelklässler. Für einen Smart Fortwo mit 1,0-Liter-Benziner werden künftig statt 67 Euro im Jahr 20 Euro fällig. Wer den Kleinwagen Opel Agila mit dem 1,3-Liter-Dieselmotor kauft, zahlt 123 Euro statt 200 Euro. Auch in der Kompaktklasse sinkt die Steuerlast: beim Golf mit einem 1,4-Liter-Benziner von 94 Euro auf 86 Euro, beim Ford Focus mit dem 1,6-Liter-Dieselmotor von 247 Euro auf 152 Euro. Für Mittelklassemodelle wie den VW Passat mit dem 2,0-Liter-Dieselmotor werden künftig 208 Euro fällig, bisher waren es 308 Euro.
Teurer wird es für die Käufer von Sportwagen und SUV. Ein Porsche Boxster mit 2,7 Litern Hubraum kostet künftig 258 Euro statt 182 Euro. Für den dieselbetriebenen Allrader Mercedes-Benz GLK mit dem 3,0-Liter-Dieselmotor steigt die Steuer von 463 Euro auf 485 Euro. Beim häufig als Paradebeispiel eines CO2-Riesen genannten Audi Q7 ändert sich nichts; nach wie vor werden 926 Euro fällig.
Zustimmung für die nach langen Verhandlungen gefundene Einigung kommt vom Verband der Automobilindustrie (VDA): Damit sei der Weg frei für mehr Klimaschutz und eine Entlastung umweltfreundlicher kleiner und mittlerer Fahrzeuge. Ebenfalls zufrieden ist der ADAC, auch wenn der von ihm vorgezogene reine CO2-Bezug der Steuer nicht zustande gekommen ist. Kritik hingegen gibt es von Umweltverbänden. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) etwa bemängelt, dass die Steuer keine Lenkungswirkung entfalte. So sei sie eine vertane Chance für eine ökologische Verkehrspolitik. Grünen-Politikerin Bärbel Höhn kritisierte gegenüber der "Saarbrücker Zeitung" das Konzept als Mogelpackung. "Darauf steht Klimaschutz, tatsächlich ändert sich wenig am Status Quo". Große Spritschlucker würden weiterhin geschont. Holger Holzer/mid (Neue KFZ-Steuer 2013 / 2014)
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