Ratgeber

Zusammenstoß auf der Straße - Das richtige Verhalten nach einem Unfall

27. Mai 2020
Redaktion
Wenn es auf der Straße kracht, dann ist dies immer eine unangenehme Situation für alle Unfallbeteiligten. Wichtig ist anschließend vor allem, die Nerven zu bewahren. Selbst wenn es sich nur um ein kleinen Blechschaden handelt, sollten ein paar Dinge berücksichtigt werden.

Unmittelbar nach dem Unfall

Der erste Schritt nach einem Unfall sollte die Absicherung der Unfallstelle sein. Dazu gehört nicht nur das Aufstellen des Warndreiecks, Personen, die sich auf der Straße aufhalten, sollten auch eine Warnweste anziehen. Gerade wenn der Unfall auf einer stark befahrenen Straße stattgefunden hat, ist dies von besonderer Bedeutung, um die eigene Sicherheit zu gewährleisten.

Kam es bei dem Unfall nur zu kleinen Blechschäden ohne das jemand verletzt wurde, muss grundsätzlich nicht die Polizei informiert werden. Stattdessen sollte nach dem Sichern der Unfallstelle der Schaden für die Versicherung dokumentiert werden. Dafür gilt es zunächst, die Daten der Unfallbeteiligten inklusive Autokennzeichen aufzunehmen. Zudem sollten Fotos von beiden Fahrzeugen, den konkreten Schäden sowie dem Unfallort gemacht werden. Mitunter bietet es sich auch an, nach Zeugen Ausschau zu halten und diese um ihre Kontaktdaten zu bitten.

Wann sollte die Polizei gerufen werden?

Ob nach einem Unfall ein Anruf bei der Polizei erfolgen sollte, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Generell ist ein Anruf immer dann notwendig, wenn Personen zu Schaden gekommen sind oder aber eine mögliche Straftat vorliegt. Letzteres ist beispielsweise der Fall, wenn einer der Unfallbeteiligten alkoholisiert ist oder eine andere Verkehrsstraftat begangen hat. Auch bei Unfällen mit Miet- oder Firmenwagen ist ein Anruf bei der Polizei nach einem Unfall Pflicht.

Gleiches gilt zudem bei Unfällen, bei denen der Halter des beschädigten Autos abwesend ist. Ein Klassiker ist hier der Schaden an einem geparkten Auto. Hier gehen viele Autofahrer davon aus, dass es genügt , einfach einen Zettel an der Windschutzscheibe des beschädigten Autos zu hinterlassen. Dies ist jedoch nicht ausreichend, stattdessen wird das Wegfahren sogar als Fahrerflucht gesehen, was richtig teuer werden kann. Um dies zu verhindern, muss in jedem Falle die Polizei gerufen werden.

Mitunter kann es auch passieren, dass die Unfallbeteiligten sich bei der Schuldfrage nicht einig sind. Auch in diesem Falle sollte die Polizei verständigt werden, welche dann den Unfallschuldigen ermitteln kann. Wichtig ist dabei wohlgemerkt, dass die Polizei selbst nicht festlegt, wer die Kosten für die Reparaturen übernehmen muss. Die Haftungsfrage gilt es, anschließend immer mit den jeweiligen Versicherungen zu klären.

Den Schaden melden

Sind alle Probleme rund um den unmittelbaren Unfall gelöst, geht es anschließend darum, den Unfall möglichst zeitnah der Versicherung zu melden. Unterstützung und Hilfe bekommt man dafür auch z.B. auf Unfallpaten.de. Diese übernehmen die gesamte Schadenabwicklung und das völlig kostenlos.

Ist man selbst Unfallgeschädigter, dann übernimmt die Haftpflichtversicherung der Gegenseite die Kosten. Dies beinhalte bei Schäden von mehr als 750 Euro wohlgemerkt nicht nur die Reparatur des Autos. Ein Geschädigter hat auch das Recht auf einen Kfz Gutachter, einen Mietwagen und im Bedarfsfalle einen Anwalt. Zudem besteht eine freie Wahl der Werkstatt. Ist man selbst für den Unfall verantwortlich, dann wird der umgekehrte Fall aktiv. Die eigene Haftpflichtversicherung zahlt für die Schäden des anderen Unfallbeteiligten.

Ist der Unfall nur in Teilen selbst verursacht, wird die Sache etwas komplizierter. Bei einer Teilschuld ermittelt die Haftpflichtversicherung den Schuldgrad und übernimmt entsprechend nur einen Teil der Kosten. Wird beispielsweise eine 50:50-Schuld ermittelt, dann zahlt die Versicherung auch nur die Hälfte der Kosten. An dieser Stelle können sich dann auch eine gute Dokumentation des Unfallortes und die Aussagen von Zeugen auszahlen, die für die Ermittlung des Schuldverhältnisses von der Versicherung genutzt werden können.

Etwas anders sieht die Sache bei einer Vollkasko-Versicherung aus. Diese zahlt auch für die Schäden am eigenen Wagen, selbst wenn der Halter sie verursacht hat. Eine Ausnahme gilt allerdings oft bei grob fahrlässigem oder kriminellem Verhalten.

Der Artikel "Zusammenstoß auf der Straße - Das richtige Verhalten nach einem Unfall" wurde am 27.05.2020 in der Kategorie Ratgeber von Redaktion mit den Stichwörtern Zusammenstoß auf der Straße - Das richtige Verhalten nach einem Unfall, Tipp & Infos, veröffentlicht.

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