Bußgeldrechner

Zu schnell gefahren und geblitzt worden?

Mögliche Sanktionen: Verwarnungsgeld, Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Texte zu Probezeitmaßnahmen. Finden Sie hier heraus was Sie erwartet.


Bußgeldrechner "Geschwindigkeit"

Überschreitung: km/h (Beisp.: 75 bei 50 = 25 km/h)

Tatort: geschlossener Ortschaften

Fahrzeugart:

Probezeit:


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Viele Blitzer Fotos zu undeutlich

Mehr als ein Drittel aller Blitzerfotos von Rasern sind nicht verwertbar. Das berichtet der Automobilclub ACE unter Berufung auf eine Studie der Polizei-Fachhochschule Sachsen, bei der 5,15 Millionen Verkehrsverstöße des Jahres 2006 untersucht wurden. Rund 26 Prozent der Aufnahmen konnten aus technischen Gründen nicht verwertet werden, weil sie beispielsweise wegen mangelnder Bildqualität nicht lesbar waren. Bei weiteren 13,5 Prozent war zwar das Kennzeichen zu erkennen, nicht jedoch der Fahrer. Lediglich 60,25 Prozent der Blitzer Fotos waren verwertbar, da sie sowohl Fahrer als auch Nummernschild deutlich zeigten. mid/hh

Europäische Knöllchen-Preisliste

International gesehen sind Knöllchen für Verkehrssünden in Deutschland fast lachhaft billig. Wer im Ausland zu schnell fährt oder sonst eine Regel übertritt, muss richtig tief in die Tasche greifen. Der TÜV Süd hat eine Hitliste erstellt. Auf Platz eins: Großbritannien, wo eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 50 km/h bis zu 5 500 Euro kosten kann. In Österreich kostet die gleiche Sünde 2 180 Euro. Platz drei nimmt die nächtliche Alkoholfahrt in Italien ein, die mit 1 500 Euro zu Buche schlägt. Vergleichsweise harmlos, aber fast genauso teuer ist in Belgien das Vergessen der Warnweste bei Panne oder Unfall: 1 375 Euro werden dann fällig. Die Top-5-Liste wird komplettiert durch die 970 Euro teure alkoholisierte Fahrt in Tschechien.

Bisher musste das Bußgeld häufig nur gezahlt werden, wenn man sich direkt von der Polizei hat erwischen lassen. Voraussichtlich ab Herbst können jedoch Knöllchen innerhalb der EU über die Landesgrenzen hinweg kassiert werden. Weil nicht der Tatzeitpunkt, sondern die Zustellung des Bußgeldbescheids ausschlaggebend für die Vollstreckung ist, könnten durchaus auch Vergehen vor dem Inkrafttreten des Gesetzes geahndet werden. mid/hh

Zweimal geblitzt und nur einmal bezahlt

Wird ein Autofahrer kurz hintereinander zwei Mal geblitzt, kommt er unter Umständen mit nur einem Knöllchen davon. In einem verhandelten Fall fuhr eine Frau statt mit den erlaubten 80 km/h mit 143 km/h über die Autobahn, als sie geblitzt wurde. Nur eine Minute und elf Sekunden später blitzte es bei 136 km/h ein zweites Mal. Kurz darauf erhielt sie zwei Bußgeldbescheide: einen über 275 Euro mit zwei Monaten Fahrverbot und einen über 150 Euro mit einem Monat Fahrverbot.

Als sie dagegen Einspruch einlegte, fand sie vor Gericht kein Gehör. Es ergingen zwei Urteile, wobei im Ergebnis für das erste Foto ein Bußgeld von 100 Euro mit einem Monat Fahrverbot verhängt wurde. Die Klägerin legte Rechtsbeschwerde ein. Hierdurch kam sie letztlich mit einem blauen Auge davon. Im Normalfall wären ihre Rechtsmittel vergeblich gewesen. Darauf wiesen die Richter eindeutig hin. Nach "einhelliger Auffassung" der Gerichte und auch der Literatur werden mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen, die auf einer Fahrt begangen werden, nicht als einheitliche Tat, sondern getrennt und damit verschärft bewertet. Der vorliegende Fall stelle aber eine besondere Situation dar. Der absolute Ausnahmefall sei darin zu sehen, dass die Klägerin auf derselben Autobahn innerhalb von nur 71 Sekunden auf einer errechneten Gesamtfahrstrecke von nur 2,3 Kilometern zweimal vom Radar erfasst wurde. Die Strecke war durchgängig und ohne Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung. Deshalb sei von einer Tat auszugehen, der zweite Bußgeldbescheid hätte damit gar nicht erlassen werden dürfen. Statt mit 425 Euro Gesamtbußgeld und drei Monaten Fahrverbot kam sie letztlich mit 100 Euro und einem Monat Fahrverbot aus der Sache heraus (OLG Hamm, Az.: 2 Ss Owi 297/09// ZfS 2009, S. 651). Michael Winterscheidt/mid mid/win

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