Ratgeber

Wo dürfen Wohnwagen parken?

10. August 2018, 08:39 Uhr
Rudolf Huber
Oft ist es schon im Urlaub schwer genug, den passenden Stellplatz für den Wohnwagen zu finden. Aber wohin mit dem Gefährt während des restlichen Jahres? Darüber sollte man sich schon vor dem Kauf Gedanken machen. Denn das rollende Feriendomizil einfach nur am Straßenrand abzustellen, ist nicht erlaubt.


Oft ist es schon im Urlaub schwer genug, den passenden Stellplatz für den Wohnwagen zu finden. Aber wohin mit dem Gefährt während des restlichen Jahres? Darüber sollte man sich schon vor dem Kauf Gedanken machen. Denn das rollende Feriendomizil einfach nur am Straßenrand abzustellen, ist nicht erlaubt.

Der Grund: Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) darf ein Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Wer dagegen verstößt, begeht laut ARAG-Experten eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird.

Anders schaut es aus, wenn der Wohnanhänger an den Pkw angekoppelt geparkt wird, dann kann das Gespann wie ein zugelassenes Wohnmobil auch über einen längeren Zeitraum stehenbleiben. Und: Ist das Parken explizit "nur für Pkw" freigegeben, müssen Wohnwagen auch draußen bleiben - sie gelten nicht als Pkw.

Bei Wohnmobilen gibt es nur Einschränkungen, wenn sie über 7,5 Tonnen wiegen - dann dürfen sie innerhalb geschlossener Ortschaften in Wohngebieten und Erholungsgebieten in der Zeit von 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht parken.

Der Artikel "Wo dürfen Wohnwagen parken?" wurde am 10.08.2018 in der Kategorie Ratgeber von Rudolf Huber mit den Stichwörtern Wohnwagen, Parken, Ratgeber, Tipp & Infos, veröffentlicht.

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