Verkehrssicherheit

Wenn "Smombies" zur Verkehrsgefahr werden

27. April 2016, 15:59 Uhr
Ralf Loweg
Dass Telefonieren während der Autofahrt verboten ist, hat sich inzwischen rumgesprochen. Doch wie sieht das bei Fußgängern aus?


Dass Telefonieren während der Autofahrt verboten ist, hat sich inzwischen rumgesprochen. Doch wie sieht das bei Fußgängern aus? Die dürfen zunächst einmal ihr Handy zu jeder Zeit auf der Straße zücken, telefonieren und SMS lesen und beantworten. Doch auch für Fußgänger gilt: Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird. Das heißt im Klartext: Auch Fußgänger können mit einer Verwarnung von fünf bis zehn Euro belegt werden, wenn sie ihre Sorgfaltspflicht verletzen.

Diese selbstvergessenen bis rücksichtslosen Handy-Nutzer heißen übrigens "Smombies". Dieser Zusammenschluss der Wörter "Smartphone" und "Zombies" wurde von einer Jury zum "Jugendwort des Jahres" in Deutschland gewählt. Mit "Smombies" sind Menschen gemeint, die durch den ständigen Blick auf ihr Smartphone so stark abgelenkt sind, dass sie ihre Umgebung kaum noch wahrnehmen. Und dadurch können sie im Straßenverkehr zu einer tödlichen Gefahr werden.

Der Artikel "Wenn "Smombies" zur Verkehrsgefahr werden" wurde am 27.04.2016 in der Kategorie Ratgeber von Ralf Loweg mit den Stichwörtern Verkehrssicherheit, Fußgänger, Smartphone, Bußgeld, Ratgeber, Tipp & Infos, veröffentlicht.

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