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Recht: Alkohol am Lenker - Auch ein Fahrverbot fürs Rad ist möglich

7. Oktober 2015, 16:59 Uhr
Hanne Lübbehüsen/SP-X
Einmal auf dem Fahrrad mit zu viel Alkohol erwischt zu werden, genügt bereits, um nicht nur den Führerschein zu verlieren, sondern auch kein Fahrrad mehr fahren zu dürfen.

Wer mit Alkohol am Lenker erwischt wird, riskiert den Führerschein, das dürfte hinlänglich bekannt sein. Die Behörde kann aber nicht nur ein Fahrverbot fürs Auto, sondern auch für das Fahrrad verhängen. Der Verwaltungsgerichtshof Bayern bestätigte diese Rechtsauffassung.

Als die Polizei den Fahrradfahrer anhielt, hatte er knapp zwei Promille Alkohol im Blut. Er musste den Führerschein abgeben, wegen des hohen Wertes verbot die Führerscheinbehörde dem Mann auch, Fahrrad zu fahren. Zunächst sollte er ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegen. Der Radler fand das unangemessen und reichte Klage ein.

Der VGH Bayern wies die Klage ab. Ein betrunkener Fahrradfahrer stelle im Straßenverkehr ein erhebliches Sicherheitsrisiko für alle Verkehrsteilnehmer dar, so das Gericht. ,,Ein medizinisch-psychologisches Gutachten ist bereits dann gerechtfertigt, wenn man zum ersten Mal mit einem Blutalkoholwert über 1,6 Promille auf dem Rad erwischt wird", bekräftigt Rechtsanwältin Jetta Kasper von der Deutschen Anwaltshotline die Entscheidung des Gerichts. Erweist sich jemand als ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet zum Führen von Fahrzeugen, wozu auch Fahrräder zählen, hat die Fahrerlaubnisbehörde ihm das Führen zu untersagen, zu beschränken oder die erforderlichen Auflagen anzuordnen, heißt es im Urteil. (Az. 11 ZB 14.1516)

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