News

Irreführende Werbung - Gütesiegel TÜV

31. Juli 2015, 17:00 Uhr
Hanne Lübbehüsen/SP-X
Wo TÜV draufsteht, muss auch TÜV drin sein: Die Organisation wehrt sich, gegen die Verwendung ihre Namens.

Die TÜV-Unternehmen wehren sich gegen Werbung mit ihrem Namen: Werkstätten dürfen nicht mit einer ,,TÜV-Prüfung" werben, wenn die Hauptuntersuchung von einer anderen Sachverständigen-Organisation durchgeführt wird, berichtet das Fachmagazin ,,Kfz-Betrieb".

Gemeinsam werde man gegen missbräuchliche Verwendungen der Marke vorgehen, bei denen deren Anziehungskraft und Bekanntheit zugunsten der Wettbewerber ausgenutzt werde, zitiert das Magazin aus einem Schreiben vom TÜV-Markenverbund. Demnach weist die Überwachungsorganisation darauf hin, dass die Nutzung des Eigennamens für sämtliche Werbemaßnahmen verboten ist - von Schildern auf dem Betriebsgelände bis zu Kundenanschreiben.

Die Bezeichnung ,,TÜV" hat sich umgangssprachlich zu einem Synonym für die Hauptuntersuchung von Fahrzeugen entwickelt, wird aber auch in anderen Zusammenhängen verwenden (z.B. ,,Schul-TÜV"). Neben dem Technischen Überwachungsverein gibt es aber noch weitere Organisationen, die Hauptuntersuchungen abnehmen, wie die KÜS, die Dekra oder die GTÜ. Kfz-Werkstätten dürfen selbst keine Hauptuntersuchung abnehmen.

Der Artikel "Irreführende Werbung - Gütesiegel TÜV" wurde am 31.07.2015 in der Kategorie News von Hanne Lübbehüsen/SP-X mit den Stichwörtern Irreführende Werbung, News, veröffentlicht.

Weitere Meldungen

25. April 2024

Audi Q7 und Q8 PHEV: Größere Batterie, mehr Reichweite

Audi spendiert den beiden elektrifizierten Q7 und Q8 eine aktualisierte Batterietechnologie, effizientere Fahrmodi ...