Dienstradförderung - Ausweitung der 0,25-%-Regel auf Pedelecs und Fahrräder
Die Länderfinanzbehörden weiten die 0,25-%-Regel für die Besteuerung elektrischer Dienstfahrzeuge auf Pedelecs und Fahrräder aus.
Die Länderfinanzbehörden weiten die 0,25-%-Regel für die Besteuerung elektrischer Dienstfahrzeuge auf Pedelecs und Fahrräder aus.