Autoverkauf: Darauf müssen Sie achten

Kaum zu glauben, aber wahr: Wenn ein Kaufinteressent während der Probefahrt einfach auf Nimmerwiedersehen verschwindet, handelt es sich dabei juristisch gesehen nicht unbedingt um Diebstahl. Der Grund: Der Besitzer hat ihm ja den Autoschlüssel freiwillig in die Hand gedrückt. Wer sich gegen derartige Zwischenfälle absichern will, sollte sich vor dem Verkauf über Vorschriften und Fallstricke informieren.

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