Auto

Vollkasko greift nicht bei Unfall mit Anhänger

15. August 2017, 15:21 Uhr
Thomas Schneider
Eine Vollkasko-Versicherung muss Schäden, die Fahrer im Hängerbetrieb und ohne Fremdeinwirkung am eigenen Auto verursachen, nicht regulieren.


Eine Vollkasko-Versicherung muss Schäden, die Fahrer im Hängerbetrieb und ohne Fremdeinwirkung am eigenen Auto verursachen, nicht regulieren. Das geht laut Experten der ARAG-Versicherung aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (Az.: IV ZR 128/14) hervor. Im verhandelten Fall hatte ein Fahrer beim Rückwärtssetzen mit dem Anhänger den hinteren Kotflügel seines Wagens beschädigt und wollte den Schadensbetrag mit seiner Versicherung abrechnen. Das lehnte der Kfz-Versicherer ab - nach Ansicht der Richter zu Recht. Grund ist eine Ausschlussklausel in den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB), die besagt, dass Unfallschäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug, die ohne äußere Einwirkungen geschehen, nicht versichert sind.

Der Artikel "Vollkasko greift nicht bei Unfall mit Anhänger" wurde am 15.08.2017 in der Kategorie Recht von Thomas Schneider mit den Stichwörtern Auto, Versicherung, Recht, Anhänger, Kurzmeldung, Recht, veröffentlicht.

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