Verkehrssicherheit

Die frostigen Pflichten der Autofahrer

4. Januar 2017, 17:22 Uhr
Ralf Loweg
Dass Eiskratzen im Winter ein Pflichtprogramm ist, hat sich in zwischen bei den meisten Autofahrern herumgesprochen. Denn wer nur mit einem Guckloch unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld. Doch die Sorgfaltspflicht endet nicht an den Scheiben.


Dass Eiskratzen im Winter ein Pflichtprogramm ist, hat sich in zwischen bei den meisten Autofahrern herumgesprochen. Denn wer nur mit einem Guckloch unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld. Doch die Sorgfaltspflicht endet nicht an den Scheiben. Liegen Schnee oder Eisplatten auf dem Fahrzeug, müssen diese ebenfalls vor Fahrtantritt entfernt werden, damit der nachfolgende Verkehr nicht gefährdet wird, erklären die Experten des ACE Auto Club Europa.

Darüber hinaus müssen alle Scheinwerfer, Blinker und Rückleuchten von Schnee und Eis befreit werden. Das gilt auch für Motorhaube, Autodach, Kennzeichen und Kofferraum des Fahrzeugs. Ansonsten droht ein Bußgeld. Für herabfallende Eisplatten beispielsweise ist ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro möglich, allerdings nur, wenn es nicht zu einem Schaden gekommen ist.

Die Kfz-Versicherung kann bei einem Unfall, der durch vereiste Scheiben, herabfallenden Schnee oder nicht ausreichende Sicht verursacht wurde, in der Kasko-Versicherung die Leistung je nach Schwere des Falls kürzen. "Am besten ist es, bei Fahrt-Ende am Abend schon entsprechend Vorbereitungen für den nächsten Morgen zu treffen, damit das Eis nicht so stark an der Scheibe haftet", sagt ACE-Experte Philipp Heise. Dazu eignen sich etwa spezielle Folien. Auch Klarspüler kann helfen, damit das Eis nicht so fest haftet. Und die Scheibenwischer sollten hochgeklappt werden, damit die Gummilippen in der Frostnacht nicht festfrieren.

Der Artikel "Die frostigen Pflichten der Autofahrer" wurde am 04.01.2017 in der Kategorie Ratgeber von Ralf Loweg mit den Stichwörtern Verkehrssicherheit, Winter, Auto, Ratgeber, Tipp & Infos, veröffentlicht.

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