News

Leser fragen - Experten antworten - Mit dem Anhänger zur HU

30. Juli 2015, 16:21 Uhr
Hanne Lübbehüsen/SP-X
Die meiste Zeit des Jahres steht er ungenutzt herum, wenn man den Anhänger aber braucht, sollte er einsatzfähig sein.

Frage: Unser Anhänger wird nur sehr selten genutzt. Jetzt habe ich gesehen, dass die HU abgelaufen ist. Kann ich mit ihm einfach zur Prüfstelle fahren oder sollte ich vorher etwas beachten?

Antwort von Hans-Georg Marmit, Kraftfahrzeug-Experte der Sachverständigen-Organisation KÜS: Ebenso wie Pkw müssen auch Anhänger zur Überprüfung der Verkehrssicherheit regelmäßig zur Hauptuntersuchung. Kleine Anhänger, also unter 750 Kilo, werden drei Jahre nach der Erstzulassung und dann alle 24 Monate überprüft. Anhänger zwischen 750 Kilo und 3,5 Tonnen brauchen immer alle zwei Jahre eine neue Plakette.

Zur ,,Erlangung der Plakette" - also von zu Hause direkt zur Prüfstelle - darf man auch mit abgelaufener HU fahren, es sei denn, der Anhänger ist sichtbar verkehrsuntüchtig. Wird man mit einer Plakette erwischt, die nur ein oder zwei Monate abgelaufen ist, wird man von der Polizei ermahnt und aufgefordert, direkt zur HU-Stelle zu fahren. Bei mehr als zwei bis zu 4 Monaten wird ein Bußgeld (ab 15 Euro) fällig, da spielt es auch keine Rolle, ob man gerade auf dem Weg zur Hauptuntersuchung war. Mehr als 4 bis 8 Monate 25 Euro, mehr als 8 Monate 60 Euro + 1 Pkt. (Quelle: BußgeldkatalogVO, Tatbestestandskatalog Stand Mai 2014)

Vorher kann man einige simple Dinge schon zu Hause überprüfen. So zum Beispiel, ob die Beleuchtungsanlage einwandfrei funktioniert. Rückleuchten, Fahrtrichtungsanzeiger und Bremslicht (evtl. auch Nebelschlußleuchte bei EZ ab 01.01.1991) müssen entsprechend den Lampen am Fahrzeug leuchten.

Zudem sollte man den Zustand der Reifen überprüfen: Sie müssen unbeschädigt sein und mindestens 1,6 mm Profil haben. Bei Anhängern mit einer 100-km/h-Zulassung dürfen die Pneus nicht älter als sechs Jahre sein, ansonsten darf mit dem Anhänger nicht schneller als 80 km/h gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit mehr als 750 Kilo zulässigem Gesamtgewicht müssen Unterlegkeile vorhanden sein.

Daneben sollte man überprüfen, ob die Kupplungskugel zu viel Spiel hat, sonst ,,tanzt" der Anhänger während der Fahrt hinter dem Auto. In geschlossenem Zustand sollte die Verbindung fest sitzen. Darüber hinaus muss bei Anhängern mit mehr als 750 Kilo zulässigem Gesamtgewicht das Abreißseil vorhanden sein, das den Anhänger im Notfall bremst, wenn er sich vom Fahrzeug gelöst hat. Dabei kann man auch gleich den Zustand der Feststellbremse checken. Auch auf Rost sollte man Fahrgestell, Boden und Aufbau checken. Hat der Anhänger eine Plane, darf sie keine Risse aufweisen, sie könnte sonst bei schneller Fahrt reißen.

Der Artikel "Leser fragen - Experten antworten - Mit dem Anhänger zur HU" wurde am 30.07.2015 in der Kategorie News von Hanne Lübbehüsen/SP-X mit den Stichwörtern Leser fragen - Experten antworten, News, veröffentlicht.

Weitere Meldungen

8. Mai 2024

Der Mazda 2 im Praxistest

Neben dem Mazda 2 Hybrid, der technisch ein Schwestermodell zum Toyota Yaris ist, bietet Mazda weiterhin einen ...