Recht

Lkw-Zugmaschinen ohne Anhänger nicht mautpflichtig

15. Mai 2015, 10:30 Uhr
Thomas Schneider (vm)
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Sattelzugmaschinen ohne Anhänger müssen in Deutschland keine Lkw-Maut zahlen. Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln (Az. 14 K 3417/11) erfüllen diese Fahrzeuge nicht die Voraussetzungen für eine Mautpflicht. Geklagt hatte eine österreichische Firma, die regelmäßig Überführungen von fabrikneuen Sattelzugmaschinen auf eigenen Achsen durchführt. Diese Trucks wurden zu diesem Zweck zugelassen. Infolge einer Kontrolle wurde der Betrieb nachträglich durch das Bundesamt für Güterverkehr zur Zahlung von Lkw-Maut herangezogen.

Zu Unrecht, urteilten die Kölner Richter. Denn "die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Mautpflicht seien bei solofahrenden Sattelzugmaschinen nicht gegeben". Nach dem Gesetz müssen nur solche Fahrzeuge Maut zahlen, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind. Das aber ist bei Sattelzugmaschinen ohne Anhänger laut der ARAG-Experten nicht der Fall.

Der Artikel "Lkw-Zugmaschinen ohne Anhänger nicht mautpflichtig" wurde am 15.05.2015 in der Kategorie Recht von Thomas Schneider (vm) mit den Stichwörtern Lkw, Maut, Recht, Recht, veröffentlicht.

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