Recht

Uber-Verfügung einkassiert und test.de warnt

16. September 2014, 16:38 Uhr
Wolfgang Peters (vm)
Der Fahr-Dienst Uber darf bis auf weiteres seine Dienste weiter anbieten.

Der Fahr-Dienst Uber darf bis auf weiteres seine Dienste weiter anbieten. Das ist die Folge der Entscheidung des Frankfurter Landgerichts nach der mündlichen Verhandlung. Allerdings bestätigte das Gericht seine rechtlichen Gründe für die im August ergangene einstweilige Verfügung zur Einstellung des Uber-Dienstes. Nach Ansicht des Frankfurter Gerichts gebe es aber zurzeit keinen Anlass für eine Eilentscheidung. Deshalb hat das Landgericht die Verfügung zurückgenommen. Wann die weitere Entscheidung des Gerichts in einem erst noch anzustrengenden Hauptverfahren zu erwarten ist, wurde nicht bekannt. Zurzeit gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen.

Jetzt hat sich auch die Stiftung Warentest über ihr Internetportal test.de zu Wort gemeldet und kommt nach einer Prüfung der Vertrags- und Versicherungssituation für die Uber-Partner zu der Empfehlung: Autofahrer lassen derzeit besser die Finger von Uber. Wer ohne behördliche Erlaubnis entgeltlich Personen befördert, geht ein finanzielles Risiko ein, urteilt die Stiftung Warentest. Nach ihren Recherchen drohen bei Unfällen eine Regressforderung der Kfz-Versicherung in Höhe von 5 000 Euro, eine Vertragsstrafe und die Nachzahlung von Versicherungsprämien.

Zudem enthalte der Uber-Vertrag für die teilnehmenden Fahrer etliche nachteilige Klauseln. So lehne Uber jegliche Haftung ab, die sich aus der Personenbeförderung ergeben könnte. Die Verantwortung werde auf den Fahrer übertragen. Der Fahrervertrag mit Uber weist laut test.de viele Tücken auf und bei Rechtsstreitigkeiten könnten die Fahrer nicht einfach deutsche Gerichte anrufen. Denn im Nutzungsvertrag wird geregelt, dass niederländisches Recht anwendbar ist und das kann bis zu einem Schiedsgericht in Amsterdam führen.

Im Mittelpunkt der juristischen Auseinandersetzung geht es um die Frage des Entgelts. Wenn dieses über den Betriebskosten für die Fahrt liegt, entsteht eine gewerbliche Fahrt. Das ist auch der Unterschied zu den von Mitfahrzentralen vermittelten Fahrten, bei denen das Gesamtentgelt die Kosten der Fahrt nicht übersteigt. Nach den Erfahrungen von test.de musste für eine Uber-Probefahrt mehr bezahlt werden. Deshalb benötigt der Fahrer dann auch einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung. Wenn er den nicht vorweisen kann, sind 75 Euro Bußgeld fällig.

Der Artikel "Uber-Verfügung einkassiert und test.de warnt" wurde am 16.09.2014 in der Kategorie Recht von Wolfgang Peters (vm) mit den Stichwörtern Recht, App, Taxi, Recht, veröffentlicht.

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