Hongqi EHS5: Sicherheit, Raum, Komfort und Intelligenz für den Familienalltag
München. 8. September 2025. Auf der IAA MOBILITY 2025 in München präsentiert Hongqi den neuen, vollelektrischen ...
Für Werbung auf dem Auto gibt es strenge Regeln. Das gilt auch für neue, digitale Formen.
Die Projektion von Werbung auf die Innenseiten der Scheiben führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Diese Form der digitalen Produktinformationen sorgt nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Hamburg für Ablenkung anderer Verkehrsteilnehmer und gefährdet die Sicherheit.
Geklagt hatte eine Carsharing-Firma, deren Autos mit einem digitalen Projektor ausgestattet sind, mit dem sich Werbung und Nachrichten an die hintere rechte Fensterfläche strahlen lassen. Die Zulassungsbehörde untersagte die Nutzung und forderte zur Beseitigung des „Mangels“ auf. Weil das Unternehmen dieser Aufforderung nicht nachkam, zog das Amt die Betriebserlaubnis von 519 Fahrzeugen ein.
Zu Recht, wie nun die Verwaltungsrichter feststellten. Sie bewerteten das öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit höher als das wirtschaftliche Interesse des Unternehmens. Die Ablenkung durch Werbeprojektionen auf Autofenstern stelle eine ernsthafte Gefahr dar, die nicht hingenommen werden könne. Das Carsharing-Unternehmen muss nun die Projektoren abbauen, wenn es die Betriebserlaubnis wiedererlangen will. (Az.: 5 E 5778/24)
Der Artikel "Recht: Autowerbung - Projektion verboten" wurde am 30.01.2025 in der Kategorie News von Holger Holzer/SP-X mit den Stichwörtern Recht: Autowerbung , News, veröffentlicht.
München. 8. September 2025. Auf der IAA MOBILITY 2025 in München präsentiert Hongqi den neuen, vollelektrischen ...