Auch in den nächsten Wochen sind bundesweit durch die Ferienzeit volle Autobahnen zu erwarten. Der Fehler eines Einzelnen reicht aus, um viele Verkehrsteilnehmende zu gefährden. Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, gibt Tipps für die Sicherheit auf der Autobahn.
Bereits bei stockendem Verkehr muss auf Autobahnen immer eine Rettungsgasse gebildet werden. Dabei weicht nur der Verkehr auf der ganz linken Spur weiter nach links bis zur Fahrbahnbegrenzungslinie aus, während alle anderen sich weiter nach rechts zur Fahrspurmarkierung bewegen.
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld von 200 Euro und zwei Punkten in Flensburg rechnen. Werden sogar Rettungskräfte behindert, wird ein Bußgeld bis zu 240 Euro fällig, außerdem droht ein Monat Fahrverbot. Bei Gefährdung der Rettungskräfte beträgt das Bußgeld 280 Euro, hinzu kommen zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Kommt es zu einer Sachbeschädigung, werden neben den Punkten und dem einmonatigen Fahrverbot sogar 320 Euro Bußgeld fällig.
Die Rettungsgasse ist nur für Einsatzfahrzeuge gedacht. Wer sie unberechtigt befährt, muss mit einem Bußgeld von 240 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen. Auf dem Seitenstreifen darf abgesehen von Pannen auch bei medizinischen Notfällen gehalten werden, etwa wenn Motorradfahrenden ein Hitzschlag droht. Wird der Seitenstreifen genutzt, um schneller voranzukommen, drohen mindestens 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
Wer die Autobahn unerlaubt betritt oder überquert, muss mit einem Bußgeld von mindestens 10 Euro rechnen. Achtung - im Falle einer Panne auf der Autobahn sollten hingegen alle Fahrzeuginsassen unverzüglich, aber mit größter Umsicht und mit Warnweste den Wagen verlassen und sich hinter der Leitplanke in Sicherheit bringen. Das Fahrzeug sollte, wenn möglich, auf dem Seitenstreifen zum Stehen gebracht und das Warnblinklicht eingeschaltet werden.
Laut Straßenverkehrsordnung ist der Seitenstreifen zwar kein Bestandteil der Fahrbahn. Das Betreten ist trotzdem nur im absoluten Notfall gestattet. Wer nach einer Panne oder einem Unfall die Warnweste angelegt hat, darf sich über den Seitenstreifen hinter die Leitplanke begeben. Um das Warndreieck auf dem Seitenstreifen aufzustellen, läuft man am besten mit Warnweste bekleidet und dem ausgeklappten Warndreieck vor der Brust gegen die Fahrtrichtung - idealerweise hinter der Leitplanke. Auf Autobahnen sind 150 bis 400 Meter Abstand zwischen Pannenfahrzeug und Warndreieck notwendig. Erst nachdem das Warndreieck aufgestellt wurde und alle Beteiligten die Straße geräumt haben, gilt es, die Polizei zu informieren und Pannenhilfe anzufordern.
Wenn Spuren enden oder gesperrt sind, gilt das Reißverschlussprinzip, um den Verkehr flüssig zu halten und Stau zu vermeiden. Wichtig ist es dann, sich nicht zu früh auf verbleibenden Spuren einzuordnen, sondern erst kurz bevor die eigene Spur endet. Wer sich bereits auf der verbleibenden Spur befindet, muss anderen das Einfädeln ermöglichen. Fädelt man sich selbst falsch ein, kann dies mit einem Bußgeld von 10 bis 35 Euro geahndet werden.
Wer vorsätzlich Lücken zufährt und so andere Verkehrsteilnehmende nicht einfädeln lässt, verlängert nicht nur den Stau, sondern könnte sich wegen Nötigung strafbar machen. Nötigung wird mit einer Geld- bzw. Freiheitsstrafe geahndet. Hier werden drei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten verhängt. Auch mit dem Entzug der Fahrerlaubnis ist zu rechnen.
Auf der Autobahn muss immer links überholt werden, hingegen ist es grundsätzlich verboten, rechts zu überholen. Wer sich nicht daran hält, muss mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Achtung - im Stau und bei zähflüssigem Verkehr gilt etwas anderes: Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf dem linken Fahrstreifen eine Fahrzeugschlange gebildet hat, die steht oder langsam fährt, darf rechts schneller als links gefahren werden.
Mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und äußerster Vorsicht darf rechts überholt werden, wenn auf der linken Spur Fahrzeuge besonders langsam fahren. Achtung: Als langsame Geschwindigkeit wird ein Tempo von weniger als 60 km/h angesehen. Rechts darf dann maximal 20 km/h schneller gefahren werden als links.
Einem anderen Verkehrsteilnehmenden auf der Autobahn zu nahe zu kommen, ist kein Kavaliersdelikt. Der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug sollte immer mindestens dem halben Tachowert entsprechen. Bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h sind das 60 Meter. Je nach gefahrener Geschwindigkeit und Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug drohen bei dieser Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld bis zu 400 Euro, zwei Punkte und ein dreimonatiges Fahrverbot.
Der Artikel "Sommerreisezeit auf der Autobahn" wurde am 13.08.2024 in der Kategorie News von Jutta Bernhard mit den Stichwörtern Reise, Ratgeber, Autobahn, Rettungsgasse, Sicherheit, News, veröffentlicht.