Revolutionäre Ansätze für eine nachhaltige Ersatzteilplanung im Automobilsektor
Technologische Fortschritte in der Automobilindustrie
Die Automobilindustrie befindet sich in einem ...
Das Straßenverkehrsgesetz legt erstmalig einen Grenzwert für Cannabis am Steuer fest. Darauf weisen die Rechtsexperten des Versichereres ARAG hin. Danach darf ein Wert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter THC (Tetrahydrocannabinol) nicht überschritten werden.
Fahrer, die diese Regelung ignorieren, müssen mit einem Bußgeld von bis zu 3.000 Euro rechnen. Kommt zudem Alkohol hinzu, kann das Bußgeld noch höher ausfallen. Der THC-Grenzwert wurde von Experten aus Medizin, Recht, Verkehr und Polizei festgelegt und soll einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille entsprechen. Für Fahranfänger in der Probezeit sowie für junge Fahrer unter 21 Jahren ist Kiffen am Steuer allerdings tabu und generell untersagt - ebenso wie Alkohol.
Der Artikel "Neue Grenzwerte für Cannabis am Steuer" wurde am 10.07.2024 in der Kategorie News von Lars Wallerang mit den Stichwörtern Drogenmißbrauch, Polizei, Autofahren, Alkohol, Recht, Verkehr, Kurzmeldung, News, veröffentlicht.
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