Drogenmißbrauch

Neue Grenzwerte für Cannabis am Steuer

10. Juli 2024, 11:38 Uhr
Lars Wallerang
Neue Grenzwerte für Cannabis am Steuer
mid Groß-Gerau - Begrenzter Rausch: Ein Wert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter THC (Tetrahydrocannabinol) darf am Steuer nicht überschritten werden. GAD-BM / pixabay.com
Das Straßenverkehrsgesetz legt erstmalig einen Grenzwert für Cannabis am Steuer fest. Darauf weisen die Rechtsexperten des Versichereres ARAG hin.


Das Straßenverkehrsgesetz legt erstmalig einen Grenzwert für Cannabis am Steuer fest. Darauf weisen die Rechtsexperten des Versichereres ARAG hin. Danach darf ein Wert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter THC (Tetrahydrocannabinol) nicht überschritten werden.

Fahrer, die diese Regelung ignorieren, müssen mit einem Bußgeld von bis zu 3.000 Euro rechnen. Kommt zudem Alkohol hinzu, kann das Bußgeld noch höher ausfallen. Der THC-Grenzwert wurde von Experten aus Medizin, Recht, Verkehr und Polizei festgelegt und soll einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille entsprechen. Für Fahranfänger in der Probezeit sowie für junge Fahrer unter 21 Jahren ist Kiffen am Steuer allerdings tabu und generell untersagt - ebenso wie Alkohol.

Der Artikel "Neue Grenzwerte für Cannabis am Steuer" wurde am 10.07.2024 in der Kategorie News von Lars Wallerang mit den Stichwörtern Drogenmißbrauch, Polizei, Autofahren, Alkohol, Recht, Verkehr, Kurzmeldung, News, veröffentlicht.