Seat und Cupra präsentieren positive Geschäftsergebnisse
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Wichtig zu wissen ist außerdem, dass unbedingt eine UVV Prüfung beim PKW durchgeführt werden muss, wenn man sich als Unternehmen für einen Firmenwagen interessiert. Hier erfährt man alles zum Thema Firmenwagen.
Firmenwagen: Was muss vor der Anschaffung berücksichtigt werden?
Ein Firmenwagen wird für betriebliche Zwecke genutzt. Das Fahrzeug wird also vom Unternehmen eingesetzt. Noch vor der Anschaffung eines Firmenwagens müssen einige Dinge berücksichtigt werden. Bevor der Geschäftsführer oder ein Angestellter mit dem Firmenwagen privat fährt, sollte dies im Arbeitsvertrag aufgenommen werden. Sollte bereits ein Vertrag bestehen, sollte ein Änderungsvertrag erstellt werden. Vor der Anschaffung eines Firmenwagens muss sich das Unternehmen außerdem über die Steuern Gedanken machen.
Nutzt ein Angestellter den Firmenwagen für private Fahrten, entsteht ein geldwerter Vorteil. Die private Nutzung muss demnach vom Fahrer des Firmenfahrzeuges versteuert werden. Liegt der betriebliche Nutzungsanteil zwischen 10 und 50 Prozent, kann sich das Unternehmen aussuchen, ob das Fahrzeug zum Betriebsvermögen gehören soll. Um die beruflichen Fahrten nachweisen zu können, muss über mehrere Monate ein Fahrtenbuch geführt werden. Eine andere Möglichkeit ist die Pauschalbesteuerung.
Der finanzielle Vorteil eines Firmenwagens
Wenn man sich die Anschaffung eines Firmenwagens anschaut, kommen in erster Linie einige Kosten auf das Unternehmen zu. Allerdings kann man mit einem Firmenwagen auch jede Menge Geld sparen. Wer seinen Arbeiternehmern zum Beispiel Privatfahrten mit dem Firmenwagen erlaubt, der muss geringere Lohnkosten bezahlen. In diesem Fall lassen sich auch Steuern sparen. Sämtliche Kfz-Kosten kann man sogar gewinnmindernd absetzen. Die Kosten eines Firmenwagens beinhalten immer auch die Umsatzsteuer. Diese kann man ebenfalls in der Steuererklärung angegeben, sodass man die Kosten für die Umsatzsteuer erstattet bekommt.
Das muss noch beim Kauf eines Firmenwagens beachtet werden
Generell muss man sagen, dass niemand Anspruch auf einen Firmenwagen hat. Es besteht also die Möglichkeit, sich komplett gegen einen Firmenwagen zu entscheiden. In diesem Fall muss man dann das private Fahrzeug für die betrieblichen Fahrten nehmen. Nutzt ein Arbeitnehmer für die betrieblichen Fahrten das private Fahrzeug kann er allerdings eine Reisekostenabrechnung erstellen, um die Kosten vom Arbeitgeber erstattet zu bekommen.
Der Artikel "Firmenwagen kaufen - Das muss man beachten" wurde am 14.02.2023 in der Kategorie Ratgeber von Redaktion mit den Stichwörtern Firmenwagen kaufen - Das muss man beachten, Tipp & Infos, veröffentlicht.
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