Ratgeber

Autofinanzierung steuerlich absetzen: Dann ist es möglich

17. Januar 2022
Redaktion
Autofinanzierung steuerlich absetzen: Dann ist es möglich
@ mohamed_hassan (CC0-Lizenz)/ pixabay.com
Wer sein Auto mithilfe einer Finanzierung realisiert, hat die Möglichkeit, einen Teil der Kosten steuerlich geltend zu machen. Allerdings gilt grundsätzlich, dass nur die Kreditzinsen als auch Gebühren, die im Rahmen der Finanzierung entstanden sind, von der Steuer absetzbar sind. Jedoch gibt es hierzu Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um diese beim Finanzamt angeben zu können.

Was gilt für Privatpersonen und Selbstständige?

Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich Gebühren und Kreditzinsen steuerlich absetzen, wenn ein Fahrzeug gekauft wird. Das bezieht sich allerdings nicht auf die eigentliche Tilgung. Je nach individuellem Steuersatz spart der Autokäufer entsprechend in jedem Jahr etwas Geld. Allerdings ist der Zweck des Autokaufs maßgeblich dafür, ob diese Option überhaupt besteht. Gilt die Aufnahme einer Autofinanzierung dem Zweck, mit dem Auto ein Einkommen zu generieren, ist es möglich, die hierfür anfallenden Zinsen sowie Gebühren von der Steuer abzusetzen.

Private Fahrzeugnutzung

Wer seinen finanzierten und so gekauften Pkw privat fährt, ihn jedoch ebenfalls für den Weg zur Arbeitsstelle nutzt, könnte ihn folglich ebenfalls zur Einnahmeerzielung nutzen und somit wäre es möglich, Kreditzinsen sowie Gebühren beim Finanzamt steuerlich abzusetzen. Allerdings werden bei Privatnutzern steuerreduzierende Kosten bereits angerechnet. Denn im Rahmen der Werbungskosten sowie der Kilometerpauschale sind eben solche bereits enthalten. Die Geltendmachung der Zinsen und Gebühren der Autofinanzierung sind folglich nicht möglich.

Interessant:

Den Weg, den der Nutzer von der eigenen Wohnung bis in die Arbeit zurücklegt, gilt als privat. Somit ist es nur möglich, eine Entfernungspauschale pro gefahrenen Kilometer und nur für die Tage im Jahr, die tatsächlich Arbeitstage waren, geltend zu machen.

Besonderheit:

Wird das Fahrzeug zwar nur privat genutzt, kommt es jedoch dennoch vor, dass der Besitzer im Auftrag des Arbeitgebers kurze Fahrten übernehmen muss, so kann er diese pauschal mit einem Kilometerpreis (derzeit 0,30 Cent) abrechnen oder mithilfe eines Fahrtenbuchs die beruflich zurückgelegten Kilometer in der Steuererklärung geltend machen.

Hierzu gibt es eine Faustregel:

Ist das Fahrzeug noch nicht ganz abgeschrieben, liegen die Kosten für den Besitzer über der aktuellen Kilometerpauschale. Somit ist ein Fahrtenbuch, bei den gelegentlichen Fahrten für den Arbeitgeber durchaus sinnvoll.

Als Selbstständiger oder Freiberufler

Interessant wird es bei Selbstständigen sowie Freiberuflern. Finanzieren diese ein Fahrzeug, unabhängig davon, ob es sich um einen Neuwagen wie den performanten VW T-Roc R oder einen Gebrauchten handelt, wird dieses häufig privat, als auch geschäftlich genutzt. Aus diesem Grund ist es nötig ein Fahrtenbuch zu führen. Hierin werden Zeiten der privaten Fahrzeugnutzung ebenso festgehalten, wie die für die berufliche Tätigkeit. So lässt sich ein klarer Kostenanteil definieren, der in der Folge dann steuerlich relevant ist. Somit können Selbstständige und Freiberufler beim Finanzamt nicht nur die Zinsen für den Autokredit sowie weitere Gebühren angeben, sondern ebenfalls andere Kosten. Hierzu zählen etwa Reparaturen, Kfz-Steuer, Versicherung für das Auto und mehr.

Allerdings ist die Frage, ob sich für den Selbstständigen eine Autofinanzierung überhaupt lohnt. Denn im Regelfall ist es für diesen sinnvoller, ein Fahrzeug mittels Leasing zu nutzen. Das ist für Unternehmer steuerlich günstiger, als die Fahrzeugnutzung wie beschrieben über das Fahrtenbuch zu dokumentieren und dann beim Finanzamt anzugeben. Interessant in Bezug auf das Fahrtenbuch ist allerdings, dass der Fiskus hier Vereinfachungen ermöglicht. Denn der Nutzer muss dieses nur einmal sauber und genau ausfüllen und kann, wenn sich im kommenden Jahr nichts ändert, dieses einfach übertragen.

Der Artikel "Autofinanzierung steuerlich absetzen: Dann ist es möglich" wurde am 17.01.2022 in der Kategorie Ratgeber von Redaktion mit den Stichwörtern Autofinanzierung steuerlich absetzen: Dann ist es möglich, Tipp & Infos, veröffentlicht.

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