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Die häufigsten Irrtümer bei der Anhängelast

7. Dezember 2025
Redaktion
Die häufigsten Irrtümer bei der Anhängelast
Image by Siggy Nowak from Pixabay
Für viele Menschen scheint die Anhängelast ein Buch mit sieben Siegeln zu sein.

Für viele Menschen scheint die Anhängelast ein Buch mit sieben Siegeln zu sein. Gemeint ist das maximale Gewicht, das ein Fahrzeug – meist in Form eines Anhängers plus Inhalt – hinter sich her ziehen darf. Doch immer wieder tauchen kuriose Annahmen auf, die bei einer Kontrolle mit teuren Bußgeldern geahndet werden. Die irrsten Irrungen rund um das zulässige Gesamtgewicht bei Anhängern erfährst du hier.


Irrtum Nr. 1: Die Anhängelast ist das Gleiche wie die Stützlast

Diese Verwechslung ist weit verbreitet. Die Anhängelast bezeichnet das maximale Gewicht, das dein Fahrzeug ziehen darf, während die Stützlast den Druck beschreibt, mit dem der Anhänger auf die Kupplung wirkt. Beide Werte stehen in direktem Zusammenhang, sind aber keinesfalls identisch. 


Wenn du die Stützlast überschreitest, wird das Fahrverhalten instabil. Liegt sie zu niedrig, schaukelt sich der Anhänger auf. Im schlimmsten Fall verlierst du die Kontrolle über das Gespann. Deshalb lohnt sich ein Blick in die Fahrzeugpapiere und auf das Typenschild des Anhängers, um beide Werte korrekt einzuschätzen.


Irrtum Nr. 2: Das Zugfahrzeug darf immer so viel ziehen, wie in den Papieren steht

In der Theorie klingt das logisch, in der Praxis ist es jedoch – wie so oft – komplizierter. Die zulässige Anhängelast hängt nämlich auch vom tatsächlichen Gewicht des Fahrzeugs ab. Wenn du dein Auto zusätzlich zu deinem Anhänger belädst, verringert sich dadurch die erlaubte Anhängelast. Die Hersteller geben in den Papieren nur den Maximalwert an, der unter Idealbedingungen gilt.


Ein Beispiel: Wenn dein Fahrzeug 2.000 Kilogramm ziehen darf, du aber 300 Kilogramm Zuladung an Bord hast, bleibt weniger Reserve für den Anhänger. Um sicherzugehen, solltest du das Gesamtgewicht von Fahrzeug und Anhänger zusammenrechnen und mit der Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 abgleichen.


Irrtum Nr. 3: Das zulässige Gesamtgewicht bezieht sich auf die Beladung

Viele denken, das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers umfasst nur die Ladung. Tatsächlich ist es die Summe aus Leergewicht und Nutzlast. Wenn dein Anhänger also 750 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht hat, darf er inklusive Eigengewicht nicht darüber liegen. Schnell kommt es zu Überladungen, besonders wenn du sperrige Gegenstände transportierst, die schwerer sind, als sie aussehen. Ein scheinbar leerer Anhänger kann das Limit bereits überschreiten, wenn du nur wenige, aber massive Gegenstände auflegst. Daher solltest du immer das Gewicht des Anhängers und des Transportguts kennen.


Irrtum Nr. 4: Wenn der Anhänger eine Bremse hat, darf er automatisch schwerer sein

Ein gebremster Anhänger erscheint vielen als sicherer und stabiler. Doch allein die Bremse erhöht die zulässige Anhängelast nicht. Entscheidend ist, welche Werte der Hersteller für das Zugfahrzeug vorgibt. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) legt fest, dass bei gebremsten Anhängern in der Regel ein höheres Gewicht erlaubt ist als bei ungebremsten, aber eben nur innerhalb der genehmigten Grenzen. Wenn du also mit einem großen Wohnwagen oder Pferdeanhänger unterwegs bist, solltest du dich nicht auf die Bremse verlassen, sondern genau prüfen, welche Kombination zulässig ist.


Irrtum Nr. 5: Die Stützlast darf beliebig variiert werden

Manche Fahrer schätzen, sie könnten die Stützlast einfach anpassen, um den Anhänger leichter ziehen zu können. Doch das kann gefährlich werden! Eine zu hohe Stützlast belastet die Hinterachse des Zugfahrzeugs, eine zu niedrige verschiebt das Gewicht ungünstig nach hinten. Beides verändert die Stabilität des Gespanns. Besonders bei hohen Geschwindigkeiten kann der Anhänger dann ausbrechen. Um das zu vermeiden, lohnt es sich, vor jeder Fahrt kurz zu prüfen, wie sich das Gewicht verteilt. Achte darauf, dass schwere Gegenstände möglichst nahe an der Achse liegen und symmetrisch platziert sind.


Irrtum Nr. 6: Die Angaben auf dem Typenschild sind zweitrangig

Das Typenschild ist kein Deko-Element! Es liefert wichtige Angaben über Baujahr, Achslast und zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers. Prüfer bei der Hauptuntersuchung achten genau darauf, ob diese Werte lesbar und korrekt angebracht sind. Wenn das Schild beschädigt oder unleserlich ist, kann das teuer werden. Außerdem helfen dir die Angaben, Ersatzteile passgenau auszuwählen. Ein neues Achslager oder eine passende Auflaufeinrichtung sollte sich immer an den tatsächlichen Spezifikationen des Anhängers orientieren.


Irrtum Nr. 7: Eine höhere Führerscheinklasse reicht, um alles zu ziehen

Der Führerschein entscheidet zwar darüber, welche Kombinationen du fahren darfst, aber nicht über die technische Zulassung. Viele unterschätzen, wie streng die Grenzen bei den Klassen B, BE und B96 gezogen sind. Mit der Klasse B darfst du Gespanne bis 3,5 Tonnen Gesamtmasse fahren. Erst mit B96 oder BE darfst du schwerere Kombinationen bewegen, wobei auch hier die Herstellerangaben des Fahrzeugs Vorrang haben. Wer also spontan einen großen Transportanhänger leihen möchte, sollte vorab prüfen, welche Kombination wirklich erlaubt ist!


Wenn du Zubehör oder Ersatzteile brauchst

Häufig genutzte Anhänger sollten regelmäßig inspiziert werden. Kupplungen, Bremsseile, Achsen oder Beleuchtung – all das sollte regelmäßig überprüft werden. Wenn du Ersatzteile suchst oder dein Zubehör erweitern willst, findest du auf Anhaengershop.de alles, was du brauchst.

Der Artikel "Die häufigsten Irrtümer bei der Anhängelast" wurde am 07.12.2025 in der Kategorie Ratgeber von Redaktion mit den Stichwörtern Die häufigsten Irrtümer bei der Anhängelast, Tipp & Infos, veröffentlicht.