E-Bikes

Steuervorteile dank Dienstfahrrad - Win-win für Angestellte und Unternehmen

2. Juli 2020
Redaktion
Der Trend zu Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein ist ungebrochen. In den Städten gilt ein Fahrrad als das umweltfreundlichste Verkehrsmittel. Ob es sich um ein E-Bike oder normales Fahrrad handelt, spielt keine Rolle. Bei beiden Modellen können steuerliche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer entstehen. Das Leasing des Dienstfahrrads ist eine sinnvolle Möglichkeit zur Steueroptimierung.

Steuervergünstigung bei Gehaltsumwandlung 

Die Steuervergünstigung kommt in der Praxis besonders zur Geltung, wenn eine Gehaltsumwandlung erfolgt. Arbeitgeber schaffen das Dienstrad an. Die Arbeitnehmer beteiligen sich im Gegenzug finanziell an den Kosten. Bei einer Entgeltumwandlung müssen die Arbeitnehmer seit 2019 eine hälftige Versteuerung des Bruttolistenpreises vornehmen. 2020 wurde die Bemessungsgrundlage erneut halbiert. Infolgedessen fallen die Abgaben niedriger aus. Der Rechner auf http://lease-a-bike.de kann helfen, die konkrete Ersparnis auszurechnen. Daran können sich die Verantwortlichen orientieren und entscheiden, ob das Leasing oder der Kauf eines Fahrrads wirtschaftlich sinnvoll sind. Durch die Gehaltsumwandlung sinkt die Berechnungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer. Der Arbeitgeber zahlt geringere Beiträge für Renten-, Pflege-, Kranken- oder Arbeitslosenversicherung. 

Dienstfahrrad leasen 

Bei der Entscheidung zwischen Kauf und Leasing entscheiden sich viele Arbeitgeber für Letztgenanntes. Arbeitgeber können bei spezialisierten Anbietern einen Leasingvertrag abschließen. Normalerweise läuft ein derartiger Vertrag drei Jahre und umfasst einen Versicherungsschutz. Je nach dem gewählten Modell und der Versicherung, variiert die Leasing-Rate. Der Arbeitgeber bezahlt die Leasing-Raten und kann diese als Betriebsausgaben absetzen. Der Arbeitgeber ist der Leasingnehmer und vereinbart seinerseits mit dem Arbeitnehmer einen Überlassungsvertrag. Nach dem Ablauf des Leasingvertrags gibt es diverse Möglichkeiten. Entweder kauft der Arbeitgeber das Dienstfahrrad zu einem günstigen Preis oder least ein anderes Modell.

Diese Fahrräder eignen sich als Dienstfahrrad 

Grundsätzlich eignen sich alle Fahrräder als Dienstfahrrad, sodass die Betroffenen steuerlich profitieren können. Eingeschlossen sind Mountainbikes, Rennräder oder E-Bikes. Bei schnellen Elektrorädern mit einer Geschwindigkeit von bis zu 45 Stundenkilometern gibt es Unterschiede. Diese gelten als Kraftfahrzeug und sind steuerlich den Elektro-Fahrzeugen gleichgestellt. Dies bedeutet, dass eine Versteuerung des geldwerten Vorteils in Höhe von 0,03 % pro Kilometer erforderlich ist. Darüber hinaus müssen Arbeitgeber und -nehmer bedenken, dass die schnellen E-Bikes, die sogenannten S-Pedelecs, eine Versicherung und einen Führerschein erfordern. Zudem herrscht eine Kennzeichen- und Helmpflicht. 

Argumente für ein Dienstfahrrad 

Für ein Dienstfahrrad gibt es zahlreiche Argumente. Allen voran ist die Anschaffung aufgrund der steuerlichen Vorteile eine Überlegung Wert. Zudem handelt es sich beim Fahrrad um die umweltbewusste Methode, von A nach B zu gelangen. In großen Städten mit einem hohen Verkehrsaufkommen ist das Fahrrad das schnellere Fortbewegungsmittel - Schonung der Nerven in der Rush-Hour garantiert. Die Suche nach einem Parkplatz gehört fortan der Vergangenheit an. 

Pauschale Versteuerung bei privater Nutzung 

Das Dienstfahrrad ist steuerlich seit 2012 dem Dienstwagen gleichgestellt. Beim Dienstwagen ist die private Nutzung erlaubt, das Gleiche gilt für die Anfahrt zum Arbeitsplatz. Für die private Nutzung wird eine Versteuerung von 1 % des Listenpreises verlangt. Allerdings ist ein Dienstrad gegenüber dem Fahrzeug privilegiert. Bei der Gehaltsabrechnung erfolgt keine Versteuerung des Arbeitswegs. Der Gesetzgeber hat sich entschieden, die Attraktivität der Diensträder zu erhöhen. Seit 2019 ist eine steuerfreie Nutzung des Dienstfahrrads möglich. Der geldwerte Vorteil ist fortan beitrags- und steuerfrei. Diese Regelung gilt vorerst bis Ende 2030. 

Der Artikel "Steuervorteile dank Dienstfahrrad - Win-win für Angestellte und Unternehmen" wurde am 02.07.2020 in der Kategorie E-Bikes von Redaktion mit den Stichwörtern Steuervorteile dank Dienstfahrrad - Win-win für Angestellte und Unternehmen, E-Bikes, veröffentlicht.

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