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Leser fragen - Experten antworten - Muss die Sicht durch den Rückspiegel frei bleiben?

17. Dezember 2015, 14:52 Uhr
Hanne Lübbehüsen/SP-X
Skistiefel, Daunenjacken und Weihnachtsgeschenke - in den Winterurlaub muss nochmals mehr Gepäck mit als auf sonstigen Reisen. Im Kofferraum bis unter die Decke zu stapeln geht aber nur unter bestimmten Umständen.

Frage: Ich nutze den Kofferraum in meinem Kombi gerne bis unter die Decke aus - im Winterurlaub brauchen wir den Platz auch. Meine Frau meint aber, dass ich durch den Innenspiegel noch etwas sehen muss - stimmt das?

Antwort von Hans-Georg Marmit, Kraftfahrzeug-Experte der Sachverständigen-Organisation KÜS: Es mag Ihre Frau und manch anderen Autofahrer wundern, aber tatsächlich ist nicht vorgeschrieben, dass man durch den Innenspiegel etwas sehen muss. Schauen Sie sich beispielweise Kleintransporter mit einer geschlossenen Transportkabine an, die können durch den Innenspiegel ebenfalls nichts sehen. Zwei Außenspiegel gewährleisten in der Regel eine ausreichende Sicht nach hinten.

Viel wichtiger sind bei der Beladung aber zwei andere Aspekte: Das zulässige Gesamtgewicht und die Ladungssicherung. Denn zum einen kann man ein Fahrzeug nicht einfach so lange beladen, bis es voll ist. Aus dem zulässigen Gesamtgewicht abzüglich des Leergewichts ergibt sich die erlaubte Zuladung. Auch die zulässigen Achslasten dürfen nicht überschritten werden. Angaben dazu finden Sie im ,,Teil 1 der Zulassungsbescheinigung" (früher: Fahrzeugschein) und in der Bedienungsanleitung.
Zum anderen sollte gerade derjenige, der sein Fahrzeug bis zum Dach volllädt, aus eigenem Interesse größten Wert darauf legen, dass die Ladung richtig gesichert ist. Sonst kann sie schon bei einer stärkeren Bremsung Richtung Insassen schleudern. Crashtests zeigen immer wieder, dass ungesicherte Ladung bei einem Unfall zum tödlichen Geschoss werden kann. Im Zubehörhandel gibt es beispielsweise Gepäcknetze, die den Kofferraum vom Rest des Fahrzeugs trennen. Generell gilt: Die schwersten Stücke kommen ganz nach unten. Ladungssicherung ist übrigens keine freiwillige Maßnahme, sondern in der StVO vorgeschrieben.

Der Artikel "Leser fragen - Experten antworten - Muss die Sicht durch den Rückspiegel frei bleiben?" wurde am 17.12.2015 in der Kategorie News von Hanne Lübbehüsen/SP-X mit den Stichwörtern Leser fragen - Experten antworten, News, veröffentlicht.