Revolutionäre Ansätze für eine nachhaltige Ersatzteilplanung im Automobilsektor
Technologische Fortschritte in der Automobilindustrie
Die Automobilindustrie befindet sich in einem ...
Ein Supermarktparkplatz am Sonntag oder ein abgelegenes Gewerbegebiet – wer dem Nachwuchs das Autofahren beibringt, wählt auch mal die falschen Strecken. Das kann für Ärger sorgen.
Wer mit dem Nachwuchs für die praktische Führerscheinprüfung übt, sollte das nicht im öffentlichen Straßenverkehr tun. Auch Parkplätze von Einkaufsmärkten sind tabu. Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen, warnt die R+V Versicherung. Zusätzlich kann dem Führerscheinanwärter für mehrere Jahre die Teilnahme an der Fahrprüfung verboten werden.
Dem Fahrzeughalter droht ebenfalls eine Geldstrafe und zusätzlich der Entzug des Führerscheins. Bei einem Unfall kann darüber hinaus die Versicherung die Zahlung für Schäden am eigenen Fahrzeug verweigern. Wer das Fahren üben will, sollte dies daher entweder auf einem reinen Privatgrundstück oder speziellen Verkehrsübungsplätzen tun.
Der Artikel "Tipp: Fahren üben für die Prüfung - Niemals auf dem Supermarktparkplatz " wurde am 11.03.2025 in der Kategorie Ratgeber von Holger Holzer/SP-X mit den Stichwörtern Tipp: Fahren üben für die Prüfung , Tipp & Infos, veröffentlicht.
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