Revolutionäre Ansätze für eine nachhaltige Ersatzteilplanung im Automobilsektor
Technologische Fortschritte in der Automobilindustrie
Die Automobilindustrie befindet sich in einem ...
Ein BMW-Kombi ist sehr wohl ein geeignetes Gefährt für einen Kurzurlaub am Gardasee, bekräftigt das Versicherungsunternehmen ARAG die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Anders dachte sich das zumindest die Besitzerin eines Porsche-Cabrios. Ihr Problem: Die Garage, in der ihr Porsche stand, war seit zwei Wochen durch ein fremdes Fahrzeug blockiert.
Wohl oder übel musste die Frau daher ihren Zweitwagen nehmen - einen schnöden 3er BMW-Kombi -, womit der Urlaub ihrer Ansicht nach nur noch halb so viel Freude bereitete. Und so verlangte sie von ihrem Peiniger aufgrund entgangener Urlaubsfreuden eine Entschädigung von 175 Euro pro Tag für den gesamten Zeitraum der Garagen-Blockade, also 2.450 Euro.
Den Richtern ging die Forderung allerdings zu weit. Unstrittig war laut ARAG Experten zwar das rechtswidrige Versperren der Garagenausfahrt. Da aber ein durchaus angemessener Zweitwagen vorhanden war, konnte man kaum von einem fühlbaren Ausfall der Nutzung sprechen (Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 35/22).
Der Artikel "BGH-Urteil: Auch mit einem 3er BMW macht Fahren Freude" wurde am 10.07.2023 in der Kategorie News von Solveig Grewe mit den Stichwörtern Recht, StVO, Auto, Garage, Urteil, Kuriosa, News, veröffentlicht.
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