Tiere

Hund an Bord

8. Oktober 2021, 15:15 Uhr
Lars Wallerang
Hund an Bord
mid Groß-Gerau - Tiere gelten laut StVO als Ladung. Und die ist so zu sichern, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder einem Ausweichmanöver nicht verrutscht, umfällt oder hin- und herrollt. ARAG
Hunde dürfen Auto fahren - als Begleitung. Doch dafür gibt es Regeln. Rechtsexperten des Versicherers ARAG berichten über Einzelheiten.


Hunde dürfen Auto fahren - als Begleitung. Doch dafür gibt es Regeln. Rechtsexperten des Versicherers ARAG berichten über die wichtigsten Einzelheiten.

Muss ich meinen Hund im Auto anschnallen? Eine Anschnallpflicht für Hunde besteht nicht. Allerdings gelten Tiere laut Straßenverkehrsordnung (StVO) als Ladung. Und die ist so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann (Paragraph 22 StVO).

Ein Hund, der nur 20 Kilogramm wiegt, wird bei einer Geschwindigkeit von 50 Kilometer pro Stunde zu einem Geschoss mit einer Durchschlagskraft von 600 Kilogramm. Daher sollten Hunde im Kofferraum in einer fest verankerten Transportbox oder mit einem festen Metallgitter zwischen Laderaum und Rücksitzbank transportiert werden.

Der Artikel "Hund an Bord" wurde am 08.10.2021 in der Kategorie Ratgeber von Lars Wallerang mit den Stichwörtern Tiere, Recht, Ratgeber, Tipp & Infos, veröffentlicht.

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