Revolutionäre Ansätze für eine nachhaltige Ersatzteilplanung im Automobilsektor
Technologische Fortschritte in der Automobilindustrie
Die Automobilindustrie befindet sich in einem ...
Im hektischen Straßenverkehr tummeln sich auch jede Menge Fahrschul-Autos. Da ist besondere Vorsicht geboten. Denn die Führerscheinanwärter haben noch keine Erfahrung, da kann immer etwas passieren. Deshalb sollte der Abstand zwischen den Fahrzeugen so groß sein, dass der andere Fahrer auf ein plötzliches Abbremsen des Fahrschülers ohne zwingenden Grund reagieren kann. Ansonsten trägt er bei einem Unfall die überwiegende Schuld. Das hat das Landgericht Saarbrücken (AZ: 13 S 104/18) entschieden, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.
Folgendes war passiert: Der Fahrer fuhr auf ein Fahrschulfahrzeug auf, das auch als solches gekennzeichnet war. Am Steuer saßen der Fahrschüler und der Fahrlehrer. Zum Unfall war es gekommen, weil der Fahrschüler an der Ausfahrt eines Verkehrskreisels unvermittelt stark abbremste und zum Stehen kam. Der auffahrende Autofahrer verlangte hälftigen Schadensersatz.
Doch was sagten die Richter? Der Kläger sei zu dicht aufgefahren und hätte die verlangte besondere Vorsicht eben nicht walten lassen, heißt es. Er müsse deshalb zu 70 Prozent haften. Dabei berücksichtigte das Gericht, dass der Fahrschüler in dem besagten Kreisverkehr sein Fahrzeug stark abgebremst und angehalten hatte. Typischerweise blieben in einem Kreisverkehr dem anderen Verkehrsteilnehmer wenig Reaktionsmöglichkeiten. Auch schaffe das Anhalten innerhalb des Kreisels eine besonders gefährliche Situation. Der Fahrlehrer musste haften, da er das Fahrzeug führte. Fahrschüler müssen nicht haften, erläutern die DAV-Verkehrsrechtsanwälte.
Der Artikel "Wenn Fahrschüler die Nerven verlieren" wurde am 27.02.2020 in der Kategorie News von Ralf Loweg mit den Stichwörtern Fahrschule, Unfall, Recht, Ratgeber, News, veröffentlicht.
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