Revolutionäre Ansätze für eine nachhaltige Ersatzteilplanung im Automobilsektor
Technologische Fortschritte in der Automobilindustrie
Die Automobilindustrie befindet sich in einem ...
Der Stichtag naht: Zum 1. März brauchen Mofa-, Moped- und Mokickfahrer wieder neue Versicherungs-Kennzeichen. Das gilt auch für kleine Motorroller, E-Roller, Segways, Quads, Minicars, S-Pedelecs und E-Bikes.
Im Unterschied zu Motorrädern müssen diese Fahrzeuge nicht über das Straßenverkehrsamt zugelassen werden, erklären die ARAG-Experten. Es besteht aber eine Versicherungspflicht. 2020 wechselt die Farbe des Versicherungs-Kennzeichens von grün auf schwarz. Wer nach dem 29. Februar noch mit einem veralteten Kennzeichen vom vergangenen Versicherungsjahr unterwegs ist, fährt nicht nur ohne Haftpflicht-Versicherungsschutz, sondern macht sich auch strafbar.
Schilder gibt es in allen Versicherungsagenturen vor Ort und auch bei vielen Banken und Sparkassen sowie Automobilclubs, zum Teil auch online. Zum Abschluss des Versicherungsvertrages sind Angaben zum Hersteller, die Fahrzeug-Identifikations-Nummer (Fahrgestell-Nummer), Antriebsart und Baujahr nötig. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Unterschrift ihrer Eltern.
Der Artikel "Wechselzeit für Moped-Kennzeichen" wurde am 25.02.2020 in der Kategorie Ratgeber von Rudolf Huber mit den Stichwörtern Versicherung, Zweirad, Ratgeber, Tipp & Infos, veröffentlicht.
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