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Schadensabwicklung nach Autounfall - die Tricks der Versicherer

12. Juli 2021
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Schadensabwicklung nach Autounfall - die Tricks der Versicherer
@ blende12 (CC0-Lizenz)/ pixabay.com
Wenn man ohne Eigenverschulden in einen Unfall verwickelt wird, sollte man sofort zum Anwalt gehen. Dies ist deswegen so wichtig, da viele Versicherer sonst die Erstattung der Versicherungssumme kürzen. Im folgenden Artikel gehen wir im Detail darauf ein, welche Tricks Versicherer einsetzen, um eine möglichst geringe Schadenssumme auszuzahlen und wie Sie als Geschädigter nicht auf den Kosten sitzenbleiben.

Das Auto hat einen Totalschaden

Der Schreck war zuerst sehr groß: Eine Lehrerin war Lukas Müller ins Auto gefahren. Die Front seines grünen Mercedes war mit Beulen bedeckt und auch das Heck sah recht übel aus. Doch schon nach kurzer Zeit meldete sich die Kfz-Versicherung der Unfallverursacherin: "Keine Sorge Herr Müller, wir kümmern uns um alle Details und übernehmen alle Kosten für Gutachten, Reparatur und Mietwagen. Ihr Auto wird repariert und frisch gewaschen zu Ihnen nach Hause geliefert." Dieses Versprechen klang auf den ersten Blick sehr ermutigend, doch einige Wochen danach kam der Schock: repariert und gewaschen wurde eigentlich nichts.

Die Versicherung meint, dass der Mercedes nicht mehr zu reparieren sei. Die Reparatur des Pkws wurde von einem unabhängigen Gutachter auf rund 5.500 Euro geschätzt, wobei der Wagen jedoch nur 4.100 Euro wert sei. Die Kfz-Versicherung zahlte 3.100 Euro, die weiteren 1.400 Euro sollte Müller von einem Schrotthändler erhalten. Der Geschädigte war damit jedoch keinesfalls einverstanden, da er vermutete, dass die Versicherung absichtlich den Wert seines Mercedes niedrig ansetzte. Müller wandte sich an einen Anwalt in Berlin, der mit den Tricks der Versicherer bestens vertraut war und es schließlich bewerkstelligte, den vollen Schadensersatz in Höhe von 5.500 Euro herauszuholen.

Versprechen sind nichts wert

Was Müller erlebt hat, ist kein Einzelfall. Die Versicherer versuchen immer wieder mit allen Tricks und Mitteln, die Entschädigung möglichst gering zu halten. Die erste Maßnahme, die viele Versicherer ergreifen, ist es, mit den Geschädigten sofort in Kontakt zu treten. In vielen Fällen rufen sie noch direkt am Unfallort an und versprechen, die Kosten für die gesamte Abwicklung zu übernehmen. Dies kann jedoch sehr schnell teuer werden, da die Versicherer möglichst schnell an den Geschädigten heranwollen. Der Geschädigte vertraut den Versprechen der Versicherung und informiert sich überhaupt nicht über seine Rechte. Wenn dann die gegnerische Kfz-Versicherung alles regelt, bleibt für den Geschädigten in vielen Fällen ungewiss, ob die beschädigten Teile gegen neue Teile ersetzt und ob eventuell Gebrauchtteile eingebaut oder die beschädigten Teile lediglich repariert wurden.

Anwalt auch bei kleineren Schäden beauftragen

Einen Anwalt sollte man auch bei kleineren Schäden beauftragen. Selbst wenn die Schuldlage eindeutig ist und die Versicherung verspricht, sich um alles zu kümmern, geht man besser zum Anwalt. In Deutschland wird jedem Geschädigten das Recht zugesprochen, sich auf Kosten der gegnerischen Seite einen Verkehrsanwalt zu nehmen. Der Anwalt ist für den Geschädigten kostenlos, insofern er keine Teilschuld an dem Verkehrsunfall hat. Es jedoch kommt immer wieder vor, dass Unfallopfer die Sache in Eigenregie regeln möchten und wegen kleineren Schäden keine Juristen hinzuziehen. Doch die Experten der gegnerischen Versicherung sind ihnen in diesem Bereich weit überlegen und setzen alle legalen Tricks ein, um die Schadensauszahlung möglichst gering zu halten.

Auch bei der Auswahl des Gutachters sollte man vorsichtig vorgehen. Prinzipiell sollte man nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung einladen, sondern auf Kosten des Versicherers ein unabhängiges Gutachten beauftragen. Bei Teilschuld muss man jedoch einen Anteil selbst bezahlen. Anders als bei Kosten für den Anwalt kommt es beim Gutachten in erster Linie auf die Höhe des Schadens an. Es muss ein Schaden von mindestens 1.000 Euro vorliegen, damit die gegnerische Versicherung die Kosten für den Gutachter übernehmen muss. Sollte die Kfz-Versicherung allerdings individuelle Positionen im Voranschlag kürzen, dann gilt die Kostengrenze nicht mehr, sodass der Geschädigte einen Gutachter beauftragen darf.

Der Artikel "Schadensabwicklung nach Autounfall - die Tricks der Versicherer" wurde am 12.07.2021 in der Kategorie Ratgeber von Ratgeber mit den Stichwörtern Schadensabwicklung nach Autounfall - die Tricks der Versicherer, Tipp & Infos, veröffentlicht.

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