Ratgeber

Alles zum KFZ Gutachter

7. April 2021
Redaktion
Alles zum KFZ Gutachter
@ Hans (CC0-Lizenz)/ pixabay.com
Wenn man in einen Unfall verwickelt ist und die Schadensregulierung ansteht, wissen viele Menschen nicht wie man richtig reagiert. Ohne Zweifel ist ein Unfall für alle beteiligten Personen eine sehr stressige Angelegenheit.

Wenn man nicht weiterkommt sollte man einen unabhängigen KFZ-Gutachter in Anspruch nehmen. Ein KFZ-Gutachter ist ein Experte und hilft wichtige Beweise zu sichern.

Welche Aufgaben hat ein KFZ-Gutachter?

Der Gutachter hat die Aufgabe die durch einen Unfall entstandenen Schäden zu begutachten. In dem Gutachten hält diese Person die Reparaturkosten, die Dauer der Instandsetzung und den Wiederbeschaffungswert fest. Die Grundlage bildet der Wiederbeschaffungswert. Somit kann der Gutachter feststellen, ob das Auto einen wirtschaftlichen Totalschaden erleidet oder nicht. Sollte ein Totalschaden vorliegen, bekommt der Autofahrer den Wiederbeschaffungswert, von dem noch der Restwert abgezogen wird.

Des Weiteren leistet ein KFZ Sachverständiger einen Beitrag zur Klärung der Schuldfrage zu leisten. Diese Person prüft welche Variante des Schadenhergangs nachvollziehbarer ist.

Somit bildet das Unfallgutachten die Voraussetzung für die Abstimmung mit der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Ein KFZ Sachverständiger ist somit für die Regulierung nach einem Unfall unerlässlich.

Ein Tipp ist nicht den Sachverständigen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu akzeptieren. Diese Person wird nur die Interessen der Versicherung verfolgen. Stattdessen sollte man auf sein Recht bestehen einen unabhängigen Gutachter auszuwählen.

Wer aus den Gutachter bezahlen?

Wer den KFZ Gutachter bezahlt, das hängt von der Schuldfrage ab. Sollte man als Unfallopfer keine Schuld haben, werden die Kosten durch die Versicherung des Unfallverursachers übernommen. Oft ist dies auch im Lohnbüro festgehalten.

In der Regel ist es so, dass die eigene Versicherung einen Sachverständigen für das Gutachten beauftragen wird. Eine Ausnahme besteht dann, wenn es sich um einen sogenannten Bagatellschaden handelt. Ein Bagatellschaden liegt vor, wenn der Schaden geringer als 750 Euro ist. In diesem Fall reicht ein Kostenvoranschlag aus, um die Reparaturkosten zu ermitteln. Alternativ kann auch ein Kurzgutachten ausreichend sein.

Was beinhaltet ein Gutachten?

Das Gutachten enthält technische Merkmale des Fahrzeugs wie

• Sonderausstattung
• Wiederbeschaffungswert.

Grundlage des Gutachtens stellt die Dokumentation von Unfallschäden dar. Mit Lichtbildern kann die Aussagekraft des Gutachtens verstärkt werden.

Der Sachverständige berechnet aus dem Schadensbild die Reparaturkosten. Darüber hinaus kalkuliert diese Person die Dauer der Instandsetzung. Schließlich bestimmt der Sachverständige, ob es sich um einen wirtschaftlichen oder um einen Totalschaden handelt.

Der Artikel "Alles zum KFZ Gutachter" wurde am 07.04.2021 in der Kategorie Ratgeber von Redaktion mit den Stichwörtern Alles zum KFZ Gutachter, Tipp & Infos, veröffentlicht.

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