Revolutionäre Ansätze für eine nachhaltige Ersatzteilplanung im Automobilsektor
Technologische Fortschritte in der Automobilindustrie
Die Automobilindustrie befindet sich in einem ...
Bei Rot über die Ampel - und das ohne Angst vor einer Strafe? Das gibt es. Etwa, wenn von hinten ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn heranfährt und nur so der Weg freigemacht werden kann.
Denn: Sofort die Straße freimachen - das hat oberste Priorität bei einer Einsatzfahrt mit Sondersignal. Wer die Helfer und Retter blockiert und ihre Fahrt verzögert, muss mit einem Bußgeld und Fahrverbot rechnen, so das Infocenter der R+V Versicherung.
Beim Ausweichen müssen sich Autofahrer aber immer umsichtig verhalten und auf andere Verkehrsteilnehmer achten. Grundsätzlich muss die Rettungsgasse freigemacht werden: "Wer auf der linken Spur fährt, weicht nach links aus, alle anderen fahren nach rechts. Das ist unabhängig von der Anzahl der Fahrbahnen und wo die Autofahrer sich gerade befinden," so die Experten.
Der Autobahn-Standstreifen muss allerdings frei bleiben. Er darf nur im Notfall oder etwa nach Aufforderung durch die Polizei befahren werden. Wer nicht ausreichend Platz macht, muss mit zwei Punkten in Flensburg, einem Monat Fahrverbot und einem Bußgeld von bis 240 Euro rechnen.
Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und eingeschaltetem Martinshorn müssen sich nicht an alle Verkehrsregeln halten, sie dürfen zum Beispiel das Tempolimit überschreiten. Ist nur das Blaulicht aktiv, gilt wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer die Straßenverkehrsordnung. Für Autofahrer bedeutet das: Sie brauchen nicht auszuweichen, sollten jedoch umsichtig fahren.
Der Artikel "Sondersignal: Was Autofahrer wissen müssen" wurde am 20.01.2020 in der Kategorie News von Rudolf Huber mit den Stichwörtern Rettungsdienst, Rettungsgasse, Sonderfahrzeuge, Ratgeber, Polizei, News, veröffentlicht.
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