Revolutionäre Ansätze für eine nachhaltige Ersatzteilplanung im Automobilsektor
Technologische Fortschritte in der Automobilindustrie
Die Automobilindustrie befindet sich in einem ...
Österreichische Gendarmen hatten früher angeblich die Fähigkeit, Geschwindigkeiten exakt feststellen zu können - zumindest genügte die Pi-mal-Daumen-Methode in der Alpenrepublik zur Verhängung rechtssicherer Bußgelder. Anders ist es in Deutschland. Dort reicht es nicht aus, wenn ein Geschwindigkeitsverstoß nur geschätzt wird.
Genau das war nämlich einem Autofahrer in einer Tempo-30-Zone passiert. Ein Streifenbeamter hatte geschätzt, ihn angehalten und nach dem Eingeständnis "stimmt, ich war zu schnell" ein Bußgeld verhängt.
Dagegen wehrte sich der Ertappte. Und das Amtsgericht Dortmund gab ihm nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) recht. Denn, so die Richter: Ohne konkrete Geschwindigkeitsfeststellung müsse wenigstens ein spezielles Fahrverhalten oder ein dadurch bedingtes Fahrverhalten anderer Verkehrsteilnehmer feststellbar sein. Daraus lasse sich dann eventuell schließen, dass der Fahrer zu schnell gewesen sei. Da dies hier nicht der Fall sei, könne man dem Mann keine Geschwindigkeitsüberschreitung vorwerfen - Freispruch.
Und was lernen wir daraus? Zweierlei: Grundsätzlich nicht zu schnell fahren. Und vor Ort zum eigenen Verhalten grundsätzlich rein gar nichts sagen. (AZ: 729 OWi 379/17, 729 OWi - 261 Js 2511/17 - 379/17)
Der Artikel "Tempoverstoß ist unschätzbar" wurde am 29.01.2019 in der Kategorie Ratgeber von Rudolf Huber mit den Stichwörtern Autofahrer, Tempolimit, Bußgeld, Ratgeber, Tipp & Infos, veröffentlicht.
Die Automobilindustrie befindet sich in einem ...