Autofahrer

Zwangsversteigerung des Autos bei zu viel Promille

26. Juni 2014, 14:01 Uhr
Sarah Hall-Waldhauser (vm)
Bei zu viel Promille kann das Auto zwangsversteigert werden.

Bei zu viel Promille kann das Auto zwangsversteigert werden. Zumindest in einigen Urlaubsländern ist das der Fall.

Laut des ADAC muss etwa in Italien mit einer Zwangsversteigerung gerechnet werden, wenn der Fahrer mit über 1,5 Promille hinterm Steuer erwischt wird. Auch in Dänemark kann das Auto beschlagnahmt, zwangsversteigert und enteignet werden, wenn der Fahrer zu viel getrunken hat. Hier liegt die Grenze bei 2,0 Promille. Wer in Slowenien ein Bußgeld erhält, der sollte dies sofort begleichen. Ausländern droht sonst die Beschlagnahme der Ausweisdokumente und des Fahrzeugs. Auch in Polizeigewahrsam kann der Fahrer genommen werden. Wichtig in diesem Zusammenhang: Bereits bei einer gelben Ampel besteht Haltepflicht.

Der Artikel "Zwangsversteigerung des Autos bei zu viel Promille" wurde am 26.06.2014 in der Kategorie Reise von Sarah Hall-Waldhauser (vm) mit den Stichwörtern Autofahrer, Urlaub, Reisen, Bußgeld, Reise-Tipp, Caravan, Wohnwagen, Wohnmobil, Camper, Bahn veröffentlicht.