Hauptuntersuchung

Urlaub: HU bei Auslandsaufenthalt

28. Mai 2014, 12:43 Uhr
Sarah Hall-Waldhauser (vm)
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Ist während eines längeren Auslandsaufenthaltes eine Hauptuntersuchung für das in Deutschland zugelassene Fahrzeug fällig, ist eine sofortige Rückkehr nach Deutschland nicht notwendig; nach dem Grenzübertritt nach Deutschland ist die Prüfung dann jedoch unverzüglich nachzuholen

Aber aufgepasst: Die deutsche Polizei darf bei der Wiedereinreise ein Bußgeld verhängen, wenn der Halter nicht nachweisen kann, dass sich das Fahrzeug vorübergehend im Ausland befunden hat. Es ist also empfehlenswert, das fällige HU-Datum, das im Kraftfahrzeugschein steht, vor der Reise zu kontrollieren.

Der Artikel "Urlaub: HU bei Auslandsaufenthalt" wurde am 28.05.2014 in der Kategorie Reise von Sarah Hall-Waldhauser (vm) mit den Stichwörtern Hauptuntersuchung, Autofahrer, Reisen, Reise-Tipp, Caravan, Wohnwagen, Wohnmobil, Camper, Bahn veröffentlicht.