Auto

Garage nicht zweckentfremden

8. Mai 2019, 15:54 Uhr
Mirko Stepan
Manche Menschen - vor allem Männer - sollen ja lieber Zeit in ihrer Garage verbringen als im Wohnzimmer. Wer seine Garage liebt, sollte ein paar Dinge beachten.


Manche Menschen - vor allem Männer - sollen ja lieber Zeit in ihrer Garage verbringen als im Wohnzimmer. Wer seine Garage liebt, sollte ein paar Dinge beachten.

Die Garage - egal ob Beton-Fertiggarage oder gemauerter Abstellraum fürs Auto - sollte wie die heimischen Wohnräume regelmäßig gelüftet werden, damit sich kleine Feuchtigkeit und als Folge Schimmel bilden kann. Für einen permanenten Luftaustausch sind Fertiggaragen oft serienmäßig mit Lüftungsöffnungen in der Rückwand und einer Lüftungsmöglichkeit im Torbereich ausgestattet, erklärt die "Fachvereinigung Betonfertiggaragen".

Fast genauso wichtig wie die Belüftung ist das regelmäßige Aufräumen. Denn oftmals dient der Stauraum nicht wie gedacht zum Schutz des Autos, sondern als Abstellkammer für alles, was sich in einem Haushalt ansammelt und im Haus oder in der Wohnung unnötig Platz in Anspruch nimmt. Aber Vorsicht: Garagen dürfen nicht zweckentfremdet werden, das schreiben die meisten Bauordnungen der Länder vor. Ist dies doch der Fall und die zuständige Behörde bekommt - beispielsweise durch den Hinweis eines Dritten - Wind davon, droht ein Bußgeld, das möglicherweise mehrere hundert Euro betragen kann.

Im schlimmsten Fall kann sogar der Rückbau, sprich Abriss, der Garage angeordnet werden. Erlaubt ist allerdings die Lagerung von Zubehör, das zum Fahrzeug gehört, wie Räder, Dachboxen und ähnliches. Dafür dürfen auch Regale oder Schranksysteme aufgestellt werden.

Wer seine Garage regelmäßig einer gründlichen Reinigung unterzieht, sollte wissen, dass größere Ölreste mit geeigneten Mitteln zu binden sind und zudem als Sondermüll entsorgt werden müssen.

Soll eine Garage außer als Abstellplatz auch noch für die umweltfreundliche Stromproduktion per Photovoltaik herhalten, ist unbedingt zu klären, wie groß die zulässige Dachlast ist. Zudem muss in Ausnahmefällen eine Baugenehmigung eingeholt werden, zum Beispiel bei Solaranlagen, bei denen die Kollektoren auf Ständern montiert sind. Neben einer Solaranlage ist auch eine Dachbegrünung denkbar, wie sie beispielsweise von Zapf, einem der Marktführer für Fertiggaragen in Deutschland, angeboten wird. Solche Kleingärten sehen nicht nur schick aus, sondern bieten auch Rückzugsmöglichkeiten für Bienen und andere Insekten - so hat Mann an seinem liebsten Rückzugsort sogar Gesellschaft.

Der Artikel "Garage nicht zweckentfremden" wurde am 08.05.2019 in der Kategorie Recht von Mirko Stepan mit den Stichwörtern Auto, Garage, Recht, Recht, veröffentlicht.

Weitere Meldungen

19. April 2024

Neuer Elektro-Dacia Spring setzt ein ''Preis-Statement''

Auch er ist elektrisch und preisgünstig, der geliftete Dacia Spring. Dank Förderung war der Vorgänger zwar für die ...