Elektroauto

E-Auto Gebrauchtwagenkauf

8. November 2023, 13:15 Uhr
Jutta Bernhard
E-Auto Gebrauchtwagenkauf
mid Groß-Gerau - Bis jetzt sind E-Autos aus zweiter Hand noch selten, aber werden mit der Zeit häufiger und versprechen eine große Ersparnis. Mike Neumann / mid
Bis jetzt sind E-Autos aus zweiter Hand noch selten, aber werden mit der Zeit häufiger und versprechen eine große Ersparnis.


Bis jetzt sind E-Autos aus zweiter Hand noch selten, aber werden mit der Zeit häufiger und versprechen eine große Ersparnis. Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, verrät, worauf beim Kauf eines gebrauchten E-Autos zu achten ist.

Beim Kauf eines Elektroautos sollte ein besonderes Augenmerk auf die Antriebsbatterie und die Bremsen gelegt werden. Elektroautos bremsen zum größten Teil mit den Motoren. Das führt einerseits zu weniger Verschleiß der Bremsanlage, andererseits wird diese oft zu wenig beansprucht - besonders hinten. Hierdurch können Schäden entstehen, die einen frühzeitigen Austausch zur Folge haben.

Die Batterie ist das teuerste und empfindlichste Bauteil eines Elektroautos. Sollte der Batteriecheck für Elektrofahrzeuge nicht Teil des Gebrauchtwagengutachtens sein, sollte vom Verkaufenden gesondert ein Zertifikat über die Batteriegesundheit ("State of Health") angefordert werden. Ein SoH von beispielsweise 75 Prozent bedeutet, dass nur noch 75 Prozent der ursprünglichen Batteriekapazität vorhanden ist. Entsprechend der Restkapazität verringert sich die Reichweite. Diese Restkapazität ist entscheidend für die Wertbestimmung eines gebrauchten E-Autos.

Wichtig: Bei vielen Elektroautos vor 2021 wurde die Batterie nicht miterworben, sondern lediglich beim Hersteller gemietet. Wer nun einen solchen Gebrauchten kaufen möchte, muss entweder den Mietvertrag übernehmen oder beim Hersteller den Akku zum Restwert ablösen. Die Kosten dafür kommen dann noch einmal zum Kaufpreis hinzu.

Beim Gebrauchtwagenkauf sollten Kundinnen und Kunden unbedingt auf die unterschiedlichen Garantien und Gewährleistungen achten. Handelt es sich um einen jungen Gebrauchten, kann auch in zweiter Hand noch von der freiwilligen Herstellergarantie profitiert werden.

Vom Autoverkäufer oder von der -verkäuferin sollte man sich schriftlich bestätigen lassen, dass die Herstellergarantie übertragen wird und alle Garantiebedingungen des Herstellers bis zum Zeitpunkt des Verkaufs eingehalten wurden. Insbesondere bei E-Autos ist das von Vorteil, da viele Hersteller acht oder mehr Jahre Garantie auf den Antriebsakku geben, wenn Anweisungen aus der Betriebsanleitung - zum Beispiel zum Aufladen oder zu Standzeiten - eingehalten wurden.

Wer von einem Händler kauft, wird außerdem durch die sogenannte Mängelgewährleistung geschützt. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und sichert Käuferinnen oder Käufer ab, sollten in den ersten zwei Jahren nach dem Kauf Mängel am Fahrzeug auftreten.

Der ACE rät allen, sich für den Gebrauchtwagenkauf an einen Händler zu wenden und nicht von privat zu kaufen, um sich für mögliche Probleme abzusichern. Sollte sich beim Privatkauf ein Mangel am E-Auto herausstellen, sind die genannten Ansprüche deutlich schwerer geltend zu machen als beim Kauf von einem gewerblichen Händler.

Der Artikel "E-Auto Gebrauchtwagenkauf" wurde am 08.11.2023 in der Kategorie New Mobility von Jutta Bernhard mit den Stichwörtern Elektroauto, Gebrauchtfahrzeug, Ratgeber, Batterie, Bremsen, New Mobility, veröffentlicht.

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