Recht

Lebenslanges Fahrverbot "unverhältnismäßig"

27. September 2023, 10:39 Uhr
Lars Wallerang
Lebenslanges Fahrverbot
mid Groß-Gerau - Urteil: Die Benutzung des Handys während der Fahrt gilt als erheblicher Verkehrs- und Pflichtenverstoß, eine lebenslange Sperre ist aber nicht angemessen. QuinceCreative / pixabay.com
Ein Verkehrsunternehmen darf gegenüber einem Busfahrer, der bei der Fahrt sein Handy genutzt hat, keine lebenslange Fahrsperre verhängen.


Ein Verkehrsunternehmen darf gegenüber einem Busfahrer, der bei der Fahrt sein Handy genutzt hat, keine lebenslange Fahrsperre verhängen. Rechtsexperten des Versicherers ARAG verweisen auf Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, welches entschied, dass ein Fahrverbot für alle Linien des Unternehmens marktmissbräuchlich und deshalb unzulässig sei.

Das Verhalten des Klägers sei nicht so schwerwiegend, dass eine lebenslange oder eine Sperre von fünf Jahren gerechtfertigt seien. Auch wenn die Benutzung des Handys während der Fahrt ein erheblicher Verkehrs- und Pflichtenverstoß gewesen sei, seien eine fünfjährige Sperre und erst recht eine lebenslange Sperre nicht angemessen und daher unverhältnismäßig.

Der Artikel "Lebenslanges Fahrverbot "unverhältnismäßig"" wurde am 27.09.2023 in der Kategorie News von Lars Wallerang mit den Stichwörtern Recht, Handy, Fahrverbot, Kurzmeldung, News, veröffentlicht.