Revolutionäre Ansätze für eine nachhaltige Ersatzteilplanung im Automobilsektor
Technologische Fortschritte in der Automobilindustrie
Die Automobilindustrie befindet sich in einem ...
Getränkehalter sind in jedem Auto unverzichtbar. Egal ob Kaffee, Limonade oder Mineralwasser - eine kleine Erfrischung unterwegs tut ganz sicher immer gut. Doch wehe, wenn der Getränkehalter bei einem Unfall zum Corpus Delicti wird.
Dabei verweisen die ARAG-Experten auf einen konkreten Fall, in dem ein Mann mit dem Mietwagen unterwegs war. Bei dem Versuch, den Kaffeebecher aus der Halterung zu ziehen, goss er sich das Heißgetränk über den Schoß. Durch den Schrecken war er einen Moment unachtsam und verursachte einen Unfall.
Am Mietwagen entstand ein Schaden von 1.300 Euro. Da der Mietvertrag bei leichter Fahrlässigkeit eine Haftung von 750 Euro vorsah, zahlte der Mieter diesen Betrag. Doch die Mietwagenfirma verlangte die Erstattung des gesamten Schadens. Ihrer Ansicht nach handelte es sich bei dem Vorfall um grobe Fahrlässigkeit.
Dieser Meinung folgten die Richter jedoch nicht. Denn wer Getränkehalter in seine Fahrzeuge einbaut, muss mit deren Nutzung rechnen. Auch das Verreißen des Lenkrades beim Verschütten eines heißen Getränkes könne jedem Autofahrer passieren und sei nur eine einfache Fahrlässigkeit (Amtsgericht Bonn, Az.: 118 C 158/17). Und so wurde die Leihwagen-Firma schließlich kalt erwischt.
Der Artikel "Wenn der Getränkehalter zum Corpus Delicti wird" wurde am 27.07.2020 in der Kategorie News von Ralf Loweg mit den Stichwörtern Auto, Ausstattung, Zubehör, Unfall, Recht, News, veröffentlicht.
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