StVO

Vorfahrt gilt auch für Radweg

17. Mai 2023, 12:57 Uhr
Lars Wallerang
Vorfahrt gilt auch für Radweg
mid Groß-Gerau - Auch auf Feld- und Radwegen gilt die Straßenverkehrsordnung. Antranias / pixabay.com
Ein Autofahrer, der von einem Feldweg in eine Landstraße einbiegen will, muss die Vorfahrt des Verkehrs auf der Landstraße achten.


Ein Autofahrer, der von einem Feldweg in eine Landstraße einbiegen will, muss die Vorfahrt des Verkehrs auf der Landstraße achten. Aber auch die Radfahrer auf einem parallel zur Landstraße verlaufenden Radweg, den der Autofahrer überqueren muss, haben Vorfahrt. Das hat nach Auskunft der Verkehrsexperten des Versicherers ARAG die Zweite Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal entschieden und die Klage einer Autofahrerin gegen einen Radfahrer abgewiesen.

Der Artikel "Vorfahrt gilt auch für Radweg" wurde am 17.05.2023 in der Kategorie News von Lars Wallerang mit den Stichwörtern StVO, Radfahrer, Recht, Kurzmeldung, News, veröffentlicht.

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