StVO

Vorfahrt gilt auch für Radweg

17. Mai 2023, 12:57 Uhr
Lars Wallerang
Ein Autofahrer, der von einem Feldweg in eine Landstraße einbiegen will, muss die Vorfahrt des Verkehrs auf der Landstraße achten.


Ein Autofahrer, der von einem Feldweg in eine Landstraße einbiegen will, muss die Vorfahrt des Verkehrs auf der Landstraße achten. Aber auch die Radfahrer auf einem parallel zur Landstraße verlaufenden Radweg, den der Autofahrer überqueren muss, haben Vorfahrt. Das hat nach Auskunft der Verkehrsexperten des Versicherers ARAG die Zweite Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal entschieden und die Klage einer Autofahrerin gegen einen Radfahrer abgewiesen.

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