Ratgeber

Betrug beim Autoverkauf

7. Februar 2023
Redaktion
Seriöse Geschäftspartner beim Autoverkauf sind keine Selbstverständlichkeit. Seien Sie aufmerksam und lassen Sie sich nicht von Betrügern täuschen. Was Ihre Rechte sind, wie Sie einen Betrug erkennen und dagegen vorgehen können, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Autokauf vom Händler

Wenn Sie ein Auto bei einem Händler kaufen, haftet der Verkäufer 2 Jahre lang ab dem Kaufdatum für Sachmängel. In den ersten 6 Monaten trägt der Käufer die Beweislast. Klauseln wie "gekauft wie gesehen" oder "Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft" sind ungültig und deuten auf einen unseriösen Händler hin. Kaufen Sie das Auto von einer Privatperson, haben Sie generell weniger Rechte und laufen eher Gefahr auf einen Betrug beim Autoverkauf hereinzufallen.

Das sind Ihre Rechte, wenn Sie getäuscht wurden

Wenn Ihnen ein mangelhaftes Fahrzeug verkauft wird, haben Sie das Recht auf Nacherfüllung, Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz. Der Händler haftet für Sachmängel ein Jahr lang und muss beweisen, dass der Mangel nicht von ihm stammt. Wenn der Händler den Mangel nicht beseitigt, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Sie können auch eine Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz verlangen.

Typische Betrugsmaschen beim Autoverkauf

1. Vorkasse-Betrug: Sie tätigen online einen Autokauf, bezahlen sofort, aber der Verkäufer bricht dann jeglichen Kontakt ab, behält das Geld und liefert das Fahrzeug nicht aus.

2. Schnäppchenpreise bei Importfahrzeugen: Viele US-Fahrzeuge werden nach Europa exportiert. Diese Fahrzeuge haben oft einen Unfallschaden und werden möglicherweise unsachgemäß repariert, um einen günstigen Preis zu erzielen. Sie werden dann als Schnäppchen angeboten.

3. Betrügerische Bestätigungsmails: Wenn Sie online ein Fahrzeug aus dem Ausland kaufen, sollten Sie sich vor betrügerischen Bestätigungs-E-Mails in Acht nehmen. Sie enthalten oft die Empfehlung, ein Treuhandkonto oder ein Versandunternehmen zu nutzen, und die Transaktion wird nie abgeschlossen.

4. Gefälschter Tachostand: Es ist üblich, dass der Kilometerstand von Gebrauchtwagen manipuliert wird, um ihren Verkaufswert zu erhöhen. Käufer sollten den Kilometerstand vor dem Kauf überprüfen.

5. Hehler-Masche: Bei diesem Betrug geht es um den Verkauf gestohlener oder unterschlagener Fahrzeuge mit gefälschten Papieren. Die Umstände der Transaktion sind ungewöhnlich, z. B. eine reine Online-Kommunikation, ein ungewöhnlicher Ort für die Übergabe und das Bestehen auf Barzahlung.

6. Versteckte Mängel: Der Verkäufer einer Kaufsache muss diese frei von Sach- und Rechtsmängeln übergeben. Sie können vor dem Kauf auf einer unabhängigen Gebrauchtwageninspektion bestehen. Wenn der Verkäufer sich weigert, hat er möglicherweise etwas zu verbergen.

7. Strohmann-Trick: Ein Autohändler kann versuchen, einen Kunden zu täuschen, indem er ein Auto als Vertreter eines Dritten anbietet. In Wirklichkeit handelt der Händler aus Eigennutz und versucht, die gesetzliche Sachmängelhaftung auszuschließen.

Vorgehen im Betrugsfall

1. Kreditinstitut informieren: Wenden Sie sich an Ihr Kreditinstitut, wenn Sie feststellen, dass die Fahrzeugtransaktion ein Betrug ist. Sie können die Überweisung stornieren, wenn sie noch nicht abgeschlossen ist. Wenn das Geld bereits an den Empfänger überwiesen wurde, können Sie die Transaktion nicht rückgängig machen.

2. Anzeige erstatten: Stellen Sie Strafanzeige bei der Polizei und reichen Sie dazu sämtlichen Schriftverkehr mit der Gegenseite ein.

3. Anwalt einschalten: Ein Anwalt kann nützlich sein, wenn Sie gegenüber Ihrem Kreditinstitut das Recht auf Rückzahlung haben.

Vorgehen bei Sachmängeln

Sie können Schadensersatz verlangen, wenn Sie nach dem Kauf Sachmängel feststellen. Diese Mängel müssen bereits vor dem Kauf bestanden haben. Wenn ein Fahrzeug mangelhaft ist, haben Sie 2 Jahre ab dem Datum der Übergabe Zeit, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Im Falle von Arglist beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre.

Vorgehen bei Rechtsmängeln

Wenn Sie ein Auto gekauft haben, können Sie es bei der Zulassungsstelle anmelden. Dabei kann sich herausstellen, dass das Auto gestohlen oder als vermisst gemeldet ist. Ein solcher Fahndungseintrag bedeutet, dass das Auto einen rechtlichen Mangel aufweist, der Sie zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.

Der Artikel "Betrug beim Autoverkauf" wurde am 07.02.2023 in der Kategorie Ratgeber von Redaktion mit den Stichwörtern Betrug beim Autoverkauf, Tipp & Infos, veröffentlicht.