Revolutionäre Ansätze für eine nachhaltige Ersatzteilplanung im Automobilsektor
Technologische Fortschritte in der Automobilindustrie
Die Automobilindustrie befindet sich in einem ...
Reduzierte Umweltprämie ab 2023
Das Umweltbewusstsein in der Bevölkerung wächst und E-Autos werden immer beliebter. Zudem sind E-Autos aus steuerlichen Gründen interessant als Firmenwagen im Fuhrpark. Darüber hinaus konnten bislang alle, die sich für den Kauf eines E-Autos entschieden, eine staatliche Förderung von bis zu 9.000 € erhalten. Ab 2023 wird sich dies allerdings ändern. Mit dem 1. Januar 2023 treten neue Förderrichtlinien in Kraft. Und diese sehen eine reduzierte Prämie vom Bund vor. Und für Firmenwagen fällt die Prämie ab September sogar ganz weg. Ab wann sich ein Firmenwagen lohnt, kann mit einem Firmenwagenrechner festgestellt werden.
Das Bundeswirtschaftsministerium gab bekannt, dass der Anteil der Förderung durch den Bund ab Januar 2023 auf eine Höhe von maximal 4.500 € reduziert wird. Dabei hängt die Höhe der Förderung vom Listenkaufpreis ab. Nur E-Autos, die hier unter 40.000 € liegen, erhalten die Höchstfördersumme. Elektroautos, die zwischen 40.000 und 60.000 € liegen, werden nur noch mit 3.000 € bezuschusst. Und alle Stromer, die über die Preisgrenze von 60.000 € hinausgehen, sind nicht länger förderfähig.
Die Hersteller geben weiterhin einen Förderanteil hinzu. Dieser liegt bei 50 % der staatlichen Fördersumme. Insgesamt kann man so zu einer Förderung von bis zu 6.750 € kommen.
Dabei werden ab 2023 lediglich reine Elektroautos sowie Brennstoffzellenautos gefördert. Eine genaue Liste der für eine Förderung in Frage kommenden Stromer hat das BAFA, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle veröffentlicht. Die Liste umfasst derzeit rund 1.000 Fahrzeugmodelle. Sie wird immer wieder angepasst, um Neufahrzeuge auf dem Markt zu berücksichtigen.
Und es gibt noch weitere geänderte Bedingungen für den Erhalt der Umweltprämie. Nur wer sein Auto für wenigsten zwölf Monate in seinem Besitz behält, hat Anspruch auf die staatliche Förderung für E-Autos. Bislang musste der Stromer lediglich 6 Monate behalten werden. Wird das E-Auto geleast, muss es für eine Bewilligung der höchsten Fördersumme mindestens 23 Monate lang gefahren werden. Leasingverträge mit einer Laufzeit zwischen 12 und 23 Monaten werden mit 3.000 € gefördert. Wer ein Leasingfahrzeug unter 12 Monate fährt, kann keine Förderung erwarten.
Wegfall des Umweltbonus für Firmenwagen ab September
Zunächst kann ein Förderantrag auf die Umweltprämie weiterhin von jedem gestellt werden – nicht nur von Privatpersonen, auch von Gewerbetreibenden, Selbständigen, Stiftungen und Vereinen. Ab dem 1. September 2023 können jedoch nur noch Privatpersonen einen Antrag auf Förderung stellen.
Übrigens: E-Autos sind als Firmenfahrzeuge immer gefragter. Im April 2022 machten alternative Antriebe zu Benziner und Diesel bereits 14 % der Wagen in Fuhrparks aus. Das sind ganze 10 % mehr als noch im September 2019. Bleibt die Frage, ob diese Tendenz mit Wegfall der Umweltprämie für Unternehmen bestehen bleibt – vor allem vor dem Hintergrund, dass sich die durchschnittliche Zahl der Firmenwagen in Fuhrparks bereits seit Mitte 2021 nicht geändert hat. Vielleicht werden in Fuhrparks Dieselfahrzeuge in Zukunft zumindest vorübergehend wieder eine größere Rolle spielen.
Auch für Privatkäufer wird die Förderung in absehbarer Zeit noch weiter reduziert. Ab 2024 ist hier ein einheitlicher Förderbetrag von 3.000 € für E-Autos mit einem Listenpreis bis 45.000 € geplant.
Zulassungsdatum entscheidend
Ein Problem bei der Reduzierung der Umweltprämie und bei ihrem Wegfall für Unternehmer ab September 2023 ist, dass nicht das Kaufdatum des Autos, sondern das Zulassungsdatum über die Förderung entscheidet. In Zeiten von Lieferengpässen, in denen Kunden teilweise Monate auf ihren Neuwagen warten, kann dies ein Problem für die Planung der Finanzierung werden. Der Grund für diese von Verbraucherseite aus schwer nachvollziehbare Regelung liegt darin, dass die BAFA Betrug durch falsch datierte Anträge vorbeugen will.
Besonders fatal ist diese Regelung, wenn es um Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge geht. Denn diese werden ab 1. Januar 2023 überhaupt nicht mehr gefördert. Wer Plug-in-Hybride 2022 für seinen Fuhrpark geordert hat, aber die Lieferung erst im kommenden Jahr erwarten kann, hat damit besonders hohe Mehrkosten durch den Wegfall der Umweltprämie zu tragen. Einige Hersteller reagieren jedoch, indem sie den Bonus vorübergehend in voller Höhe übernehmen. Interessant waren die Hybrid-Fahrzeuge jedoch auch bislang vor allem aufgrund der halbierten Dienstwagensteuer für die Fahrer. Und zahlreiche Unternehmen haben die Hybrid-Fahrzeuge ohnehin bereits aus ihrem Repertoire gestrichen.
Steuervorteile weiterhin nutzen
Die 0,5-Prozent-Regelung als steuerlicher Vorteil für Hybrid-Wagen mit zusätzlichem Verbrenner bleibt erhalten. Und auch Voll-E-Autos profitieren weiterhin von der 0,25-Prozent-Regelung. Konkret bedeutet dies, dass sich die Steuer für Hybrid-Firmenwagen weiterhin halbiert bzw. für E-Autos viertelt.
Der Artikel "Elektroautos und Umweltprämie 2023 – Kein Umweltbonus für E-Autos als Firmenwagen" wurde am 21.12.2022 in der Kategorie Ratgeber von Redaktion mit den Stichwörtern Elektroautos und Umweltprämie 2023 – Kein Umweltbonus für E-Autos als Firmenwagen, Tipp & Infos, veröffentlicht.
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