Alkohol

E-Scooter: Fahrverbot für betrunkenen Sozius

14. Dezember 2022, 10:15 Uhr
Lars Wallerang
Fahren zwei Personen auf einem E-Scooter und hält sich der absolut fahruntüchtige Mitfahrer mit am Lenker fest, begeht er eine Trunkenheit im Verkehr (Paragraf 316 Strafgesetzbuch, StGB).


Fahren zwei Personen auf einem E-Scooter und hält sich der absolut fahruntüchtige Mitfahrer mit am Lenker fest, begeht er eine Trunkenheit im Verkehr (Paragraf 316 Strafgesetzbuch, StGB). Dies hat laut Experten des Versicherungsunternehmens ARAG das Landgericht Oldenburg entschieden und einen vorläufigen Fahrerlaubnisentzug bestätigt. Auch bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter sei die absolute Fahruntüchtigkeit ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille anzunehmen.

Der Artikel "E-Scooter: Fahrverbot für betrunkenen Sozius" wurde am 14.12.2022 in der Kategorie News von Lars Wallerang mit den Stichwörtern Alkohol, E-Scooter, StVO, Recht, Kurzmeldung, News, veröffentlicht.