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Bauliche Veränderungen am Leasingfahrzeug: Diese Vorgaben gelten
Die meisten Leasingfahrzeuge unterliegen einem regelmäßigen Werterhalt. Das bedeutet, zum einen, dass der Leasingnehmer das Fahrzeug am Ende der Vertragslaufzeit in gutem Zustand zu übergeben. Andererseits bedeutet es aber auch, dass er während der Laufzeit des Leasingvertrags keine baulichen Veränderungen am Fahrzeug vornehmen darf. Wie die exakten Konditionen aussehen, steht im Leasingvertrag, der Ihnen
Unter baulichen Veränderungen sind alle Eingriffe in die Karosserie zu verstehen, die über eine oberflächliche Veränderung des Aussehens hinausgehen. Dazu gehören etwa die folgenden Änderungen:
• Änderungen an der Aufhängung
• Modifikationen am Motor/ Tuning
• Einbau eines Schiebedachs
Wenn diese oder ähnliche Änderungen am Fahrzeug vorgenommen werden, verstößt der Mieter nicht nur gegen seine vertraglichen Verpflichtungen, sondern riskiert auch, dass der Wert des Fahrzeugs sinkt.
Warum sich Kunden für einen Leasingwagen entscheiden
Es gibt viele Gründe, warum sich Kunden für das Leasing eines Autos entscheiden. Für einige sind es die niedrigeren monatlichen Raten, die das Leasing attraktiver machen als den Kauf. Andere schätzen die Flexibilität, die das Leasing mit sich bringt, da sie so häufiger das Auto wechseln und neue Modelle ausprobieren können. Und für Geschäftskunden kann das Leasing steuerliche Vorteile bieten. Für beide Zielgruppen ist Leasing über Online-Vermittler, wie Leasinger, noch zugänglicher geworden.
Selbstverständlich ist Leasing nicht nur mit Vorteilen verbunden: Am Ende des Leasingzeitraums müssen die Kunden das Auto zurückgeben. Darüber hinaus gibt es häufig Beschränkungen für die Nutzung des Fahrzeugs (z. B. eine maximale Kilometerleistung).
Vor einer Entscheidung sollten die Kunden daher sowohl die Vor- als auch die Nachteile des Leasings und Alternativen wie dem Auto-Abo abwägen, um festzustellen, ob es die richtige Option für sie ist.
Wann sind bauliche Änderungen am Leasingfahrzeug zulässig?
Im Allgemeinen sind nur oberflächliche Veränderungen am Aussehen des Fahrzeugs zulässig. Dazu gehören zum Beispiel:
• Auswechseln der Leichtmetallfelgen
• Anbringen einer neuen Frontstoßstange
• Anbringen eines Spoilers
Diese und ähnliche Veränderungen wirken sich nicht negativ auf den Wert des Fahrzeugs aus und sind daher im Allgemeinen zulässig
Die Lackierung des Fahrzeugs darf nur in Ausnahmefällen und mit vorheriger Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden. Folierungen und Aufkleber, die sich nach Ablauf des Vertrags rückstandslos ablösen lassen, sind dagegen erlaubt.
Solche Veränderungen am Leasingfahrzeug sollten allerdings nur in Ausnahmefällen vorgenommen werden, da diese sonst zu einer Minderung des Restwertes des Fahrzeugs führen können. Ein besonderes Augenmerk sollte bei solchen Veränderungen auf die Qualität der Arbeit gelegt werden, da nur hochwertige Arbeit den Wert des Fahrzeugs erhalten kann.
Wenn Sie Änderungen an Ihrem geleasten Fahrzeug vornehmen möchten, setzen Sie sich bitte im Voraus mit Ihrem Leasinggeber in Verbindung, um die Möglichkeiten und Bedingungen für solche Änderungen zu besprechen.
Leasingfahrzeug anpassen: Diese Veränderungen sind erlaubt
Generell sind Veränderungen im Innenraum des geleasten Fahrzeugs erlaubt, solange sie nicht zu einer Wertminderung führen. Das heißt, Sie können zum Beispiel, die Sitzbezüge austauschen lassen oder ein Navigationssystem hinzufügen. Auch Deko Elemente im Inneren des Fahrzeugs sind oft kein Problem.
Wenn Sie Fragen dazu haben, ob eine bestimmte Änderung zulässig ist, wenden Sie sich bitte im Voraus an Ihren Vermieter. Er wird Sie gerne über die Möglichkeiten und Bedingungen für solche Änderungen beraten.
Der Artikel "Ratgeber: Bauliche Veränderungen am Leasingfahrzeug" wurde am 06.09.2022 in der Kategorie Ratgeber von Ratgeber mit den Stichwörtern Ratgeber: Bauliche Veränderungen am Leasingfahrzeug, Tipp & Infos, veröffentlicht.
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