Verkehrssicherheit

Neben einer Parkbucht zu parken ist daneben

2. Juli 2020, 11:45 Uhr
Andreas Reiners
Sein Auto am Fahrbahnrand neben einem ausreichend befestigten Parkstreifen oder einer Parkbucht zu parken, ist grundsätzlich nicht erlaubt. Das geht aus einem Beschluss des Kammergerichts Berlin hervor.


Sein Auto am Fahrbahnrand neben einem ausreichend befestigten Parkstreifen oder einer Parkbucht zu parken, ist grundsätzlich nicht erlaubt. Das geht aus einem Beschluss des Kammergerichts Berlin hervor.

Doch kein Urteil ohne "Aber". Wird der Parkstreifen - zum Beispiel durch die Anpflanzung von Straßenbäumen - unterbrochen, darf laut ARAG-Experten in diesem Bereich am rechten Fahrbahnrand geparkt werden, sofern nicht hier durch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert werden und die Unterbrechung des Parkstreifens länger als das abgestellte Fahrzeug ist.

Parke der Betroffene - wenn auch nur teilweise - neben dem Parkstreifen, komme es schon nicht mehr darauf an, ob er andere Verkehrsteilnehmer behindert hat.

Der Fall: Ein Autofahrer sollte eine Geldbuße zahlen, weil er sein Auto neben einem Parkstreifen abgestellt hatte. Dieser war durch Anpflanzungen unterbrochen. Die Geldbuße wegen verbotswidrigen Parkens in zweiter Reihe hatte das Amtsgericht Berlin Tiergarten gegen den Mann verhängt. Dieser wehrte sich mit dem Argument, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert worden seien. Der Betroffene legte Beschwerde beim Berliner Kammergericht ein, womit er keinen Erfolg hatte.

Der Artikel "Neben einer Parkbucht zu parken ist daneben" wurde am 02.07.2020 in der Kategorie News von Andreas Reiners mit den Stichwörtern Verkehrssicherheit, News, veröffentlicht.

Weitere Meldungen

25. Juli 2024

Bestellstart für das Mercedes-AMG CLE 53 4MATIC+ Cabriolet

Die Mercedes Sportwagenschmiede präsentiert das neue Mercedes-AMG CLE 53 4MATIC+ Cabriolet zum Fahrzeugpreis von ...