Revolutionäre Ansätze für eine nachhaltige Ersatzteilplanung im Automobilsektor
Technologische Fortschritte in der Automobilindustrie
Die Automobilindustrie befindet sich in einem ...
Dieses Urteil hat grundsätzlichen Charakter: Laut Verwaltungsgericht ist die Stadt Münster dazu verpflichtet, zeitnah für mehr Sicherheit auf ihren Gehwegen zu sorgen. Vorausgegangen waren mehrere Unfälle mit Blinden und Sehbehinderten, die über achtlos abgestellte E-Scooter gefallen waren und eine Klage des Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen (BSVW) mit Unterstützung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV).
Stationslos vermietete E-Roller prägen inzwischen das Straßenbild vieler Städte. Wenn sie - wie in Münster - an jeder beliebigen Stelle des Gehwegs einfach abgestellt werden können ("Free-Floating-Modell"), "führt das zu einer Unfallgefahr insbesondere auch für blinde und sehbehinderte Menschen", so der BSVW. Deshalb sei es auch schon zu zahlreichen Unfällen mit teils schweren Verletzungen bei den Opfern gekommen.
Nach dem jetzt veröffentlichten Beschluss des Verwaltungsgerichtes hat sich die Situation für die Betroffenen verändert: "Bisher wurden wir mit dem Verweis auf freiwillige Selbstverpflichtungs-Erklärungen der Betreiber abgespeist", so die Vorsitzende des BSVW, Swetlana Böhm. "Nun muss die Stadt nachlegen und zwar zügig!"
Im Beschluss wurde zudem festgehalten, dass ein Verleihsystem nach dem Free-Floating-Modell, wie es in Münster praktiziert wird, formell illegal ist, wenn keine Erlaubnis für die Sondernutzung des Straßenraums vorliegt. Die Kommunen haben also ein starkes Druckmittel in der Hand, um verbindliche Abstellflächen sowie klare Regeln für E-Roller durchzusetzen.
"Jetzt haben wir es schwarz auf weiß", sagt DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke. "Selbstverpflichtungserklärungen der Betreiber reichen nicht aus, stattdessen brauchen wir Sondernutzungserlaubnisse mit klaren Ansagen, um Gefahren auf Gehwegen abzuwenden. Wir erwarten, dass dieses Signal auch in anderen Kommunen und beim Deutschen Städtetag ankommt."
Der Artikel "E-Scooter als Gefahrenquelle" wurde am 14.02.2022 in der Kategorie News von Rudolf Huber mit den Stichwörtern Elektro-Roller, Elektrokleinstfahrzeug, Blinde, Sehbehinderte, Unfall, News, veröffentlicht.
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