Ratgeber

Die richtige Vorgehensweise nach einem Unfall

2. Februar 2022
Redaktion
Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, ist nicht nur verärgert, sondern auch empfänglich für Versprechen des Unfallverursachers. Doch genau in diesem Punkt ist Vorsicht geboten, da man sonst auf einem Teil der Kosten sitzen bleibt oder sein Unverschulden durch die Unterzeichnung eines Formulars am Unfallort verwirkt.

Besonnenheit: Das A und O nach einem Verkehrsunfall

Die Emotionen kochen hoch und man möchte die Angelegenheit schnell und unbürokratisch regeln. Doch genau bei dieser Herangehensweise passieren Fehler, die teuer und ärgerlich werden. Trägt man keine Schuld am Unfall, sollte man das vor Ort betonen und im Falle einer Diskussion mit dem Unfallverursacher immer die Polizei rufen. Auch wenn es sich augenscheinlich "nur" um einen Blechschaden handelt, können die Kosten in der Werkstatt in die Höhe schnellen. Ebenso sollte man damit rechnen, dass der Verursacher des Unfalls später bei seiner Versicherung angibt, dass er nicht vollständig schuld ist und dass der Geschädigte eine Teilschuld trägt. Wer sich bereits an der Unfallstelle absichert, kann sich vor diesen und ähnlichen Behauptungen sowie deren Folgen schützen.

Wie verhält man sich bei kleinen Blechschäden?

Bei einer kleinen Delle in der Stoßstange denken die wenigsten Unfallopfer an einen Anruf bei der Polizei. Doch gerade die kleinere Unfälle werden oft zu Streitpunkten, die letztendlich mit einer Klage vor Gericht enden. Dem kann man vorbeugen, in dem man noch an der Unfallstelle die Polizei ruft und eine Beweissicherung vornehmen lässt. Es ist ein Fakt, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ein wirtschaftliches Interesse an der kostengünstigsten Abwicklung hat. Doch davon hat der Geschädigte nichts, wenn die Abrechnung zu seinen Ungunsten ausfällt. Mit einer polizeilichen Beweissicherung und der Aufnahme des Unfalls besteht kein Risiko, dass der Unfallverursacher auf einmal seine Schuld aufteilt und angibt, dass der Geschädigte eine Teilschuld trägt. Dem gegenüber sollte man als Unfallgeschädigter nie etwas unterzeichnen, dass man vom Verursacher des Schadens am Unfallort vorgelegt bekommt.

Was sollten Geschädigte umgehend tun?

Es ist der normale Lauf der Abwicklung, dass die gegnerische Versicherung einen Gutachter stellt und den Schaden aufnehmen lässt. Doch wer sich als Geschädigter darauf verlässt, verliert Geld und erhält die ihm zustehende Entschädigung nicht in voller Höhe. Hierzu muss man wissen, dass Versicherungen Wirtschaftsunternehmen sind und dass ein Versicherer immer zu Gunsten seines Versicherungsnehmers und zum eigenen Vorteil entscheiden wird. Dem kann man vorbeugen, in dem man einen unabhängigen Kfz Gutachter in Berlin bestellt und den tatsächlichen Schaden versicherungsunabhängig aufnehmen lässt. Der Gutachter ersetzt nicht die Polizei am Unfallort, aber er beugt dem Risiko vor, dass die Versicherung nur die Mindestsumme zahlt und dass der Geschädigte auf einem Teil seiner Kosten sitzen bleibt.

Schadenmeldung mit unabhängigem Gutachten einreichen

Man sollte sich nie darauf verlassen, dass der Schädiger den Unfall innerhalb der gesetzlichen Frist bei seiner Versicherung meldet. Der Austausch der Daten am Unfallort ist daher von besonderer Bedeutung und darf in der ganzen Aufregung nicht vergessen werden. Auch wenn man als Geschädigter eine Frist von zwei Wochen zur Schadensmeldung hat, sollte man keinesfalls bis zur Deadline warten. Um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten und Wartezeiten auszuschließen, sollte man den Schaden direkt mit dem unabhängigen und selbst beauftragten Gutachten melden. Es ist unerheblich, ob die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter schickt. Wer keine Schuld am Unfall trägt, kann die Kosten für die Schadensbegutachtung mit der Forderungssumme geltend machen. Beim Gutachter muss man nicht in Vorkasse gehen, wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Polizei einen Bericht zum Unfallhergang hat und vor Ort war.

Das richtige Verhalten unmittelbar nach dem Unfall ist entscheidend dafür, ob man als Geschädigter vollends oder teilweise entschädigt wird.

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