Ratgeber

Recht beim Autofahren - Wer zahlt beim Unfall?

10. Juni 2020
Redaktion
Angenommen, Sie sind in einen Verkehrsunfall verwickelt. Dies bleibt in der Regel nicht ohne Folgen, denn sowohl Verletzungen als auch Sachschäden sind gängige Folgen solcher Unfälle. Wer muss in solchen Fällen jedoch für die entstandenen Schäden aufkommen? Müssen Sie selbst zahlen, zahlt der andere Beteiligte, dessen Versicherung oder Ihre Versicherung? Im folgenden Artikel versuchen wir diese Frage zu klären.

Bei einem Verkehrsunfall, an dem Sie selbst beteiligt waren, kommen als Zahlungspflichtige grundsätzlich folgende Entitäten in Betracht:

Ihr Unfallgegner

Als Beteiligter an einem Autounfall können Sie gegen die anderen Beteiligten Anspruch auf Ersatz des Schadens erheben, der durch den Unfall entstanden ist. "Können" bedeutet in diesem Kontext, dass Ihr Unfallgegner zum Schadenersatz in dem Umfang gesetzlich verpflichtet ist, in welchem Maße er den Unfall direkt zu verantworten hat.

Dies führt zu folgenden drei Möglichkeiten:
- Der andere Beteiligte hat den Unfall ganz und gar alleine zu verantworten. In diesem Fall haben Sie 100-prozentigen Anspruch auf Schadenersatz.
- Falls Sie den Unfall ganz alleine zu verantworten haben, müssen Sie nicht nur Ihren Schaden, sondern auch den Schaden Ihres Unfallgegners begleichen. Sind Sie gegen solche Risiken versichert, müssen Sie sich darum keine Gedanken machen. Ihre Versicherung wird für den entstandenen Schaden aufkommen, Sie werden jedoch Ihren Schadensfreiheitsrabatt verlieren.
- In vielen Fällen kommt es auch vor, dass beide Beteiligte den Verkehrsunfall zu verantworten haben, beispielsweise wenn Ihr Vordermann ohne Anlass plötzlich bremst und es zu einem Aufprall kommt, weil Sie nicht ausreichend Abstand gehalten haben.

Der Haftpflichtversicherer des anderen Beteiligten

Wenn Ihr Unfallgegner beim Unfall ein Kraftfahrzeug gefahren hat, können Sie alle Forderungen, die Sie gegen Ihren Unfallgegner haben, auch im gleichen Maße bei der Haftpflichtversicherung dieses Fahrzeugs einfordern. Generell ist es empfehlenswert, dass Sie dies unbedingt machen und sich dadurch sinnlose und langanhaltende Auseinandersetzungen mit dem anderen Beteiligten ersparen.

Ihr Rechtsschutzversicherer

Die Kosten für einen Rechtsanwalt und eventuell Prozesskosten werden von Ihrem Rechtsschutzversicherer übernommen. Falls Sie beim Unfall ein Kraftfahrzeug gefahren haben, das sich nicht in Ihrem Besitz befindet, kann es eventuell vorkommen, dass auch in diesem Fall die Rechtsschutzversicherung des Halters für die Schäden aufkommt. Es ist auf jeden Fall empfehlenswert eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Selbst viele Rechtsanwälte, wie beispielsweise die Rechtsanwaltskanzlei in Aschaffenburg, haben in der Regel eine solche Versicherung. Übrigens können Sie bei Fenderl und Dietrich Rechtsbeistand Hilfe in den Bereichen Verkehrsrecht und Versicherungsrecht bekommen und sich bei einer Unfallabwicklung professionell unterstützen lassen.

Ihr Kaskoversicherer

Falls Sie eine Kaskoversicherung besitzen, dann spielt die Frage nach der Schuld des anderen Beteiligten für Sie eine eher untergeordnete Rolle, abgesehen davon, dass Sie beim Eigenverschulden Ihren Schadensfreiheits-Rabatt verlieren werden. Es wird Ihnen sicherlich egal sein, wer für den entstandenen Schaden aufkommt, sofern er rechtzeitig und in vollem Maße beglichen wird. Es gibt jedoch auch Schadenspositionen, deren Begleichung Sie ausschließlich aus der gegnerischen Haftpflichtversicherung verlangen können und nicht von Ihrem eigenen Kaskoversicherer.

Ihre Haftpflichtversicherung

Ihr Haftpflichtversicherer bezahlt im Fall, wenn Sie ein (Mit-)Verschulder sind, ausschließlich für die Schäden, die am Unfallgegner entstanden sind. Ihre eigenen Schäden ersetzt eine Haftpflichtversicherung nicht.

Der Artikel "Recht beim Autofahren - Wer zahlt beim Unfall?" wurde am 10.06.2020 in der Kategorie Ratgeber von Redaktion mit den Stichwörtern Recht beim Autofahren - Wer zahlt beim Unfall?, Tipp & Infos, veröffentlicht.