StVO

Mehr Rechte fürs Carsharing

30. April 2020, 13:28 Uhr
Rudolf Huber
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Die gerade in Kraft getretene Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) enthält nicht nur strengere Maßnahmen gegen Zu-Schnell-Fahrer und Falschparker. Sondern auch neue Regelungen zum Carsharing.


Die gerade in Kraft getretene Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) enthält nicht nur strengere Maßnahmen gegen Zu-Schnell-Fahrer und Falschparker. Sondern auch neue Regelungen zum Carsharing.

So gibt es nun laut Bundesverband Carsharing (bcs) ein amtliches Carsharing-Schild. Es wird als Zusatzzeichen zum Verkehrszeichen "Parken" verwendet, um entsprechende Stellplätze zu kennzeichnen. Unberechtigtes Parken wird sanktioniert und kostet ab jetzt 55 Euro. Manche Kommunen haben bereits Stellplätze für stationsbasierte CarSharing-Fahrzeuge eingerichtet. Diese können jetzt mit dem neuen Schild und dem Namen des Anbieters gekennzeichnet werden. "Damit ist auch die Möglichkeit für eine amtliche Sanktionierung von Falschparkern gegeben", so der bcs.

Carsharing-Mobile können mit einer amtlichen Plakette eindeutig gekennzeichnet werden. Das neue Zusatzschild "Carsharing frei" ermöglicht das Parken von "geteilten" Autos in eingeschränkten Halteverboten oder in Halteverbotszonen. Ebenfalls durch Zusatzzeichen können Carsharing-Kunden von der Pflicht befreit werden, Parkscheiben, Parkautomaten oder Parkuhren zu nutzen.

Der Artikel "Mehr Rechte fürs Carsharing" wurde am 30.04.2020 in der Kategorie Neuheiten von Rudolf Huber mit den Stichwörtern StVO, Neuheit, Parken, Carsharing, Vorstellung, veröffentlicht.

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