Elektromobilität

Anspruch auf Ladestationen

15. Oktober 2019, 13:08 Uhr
Rudolf Huber
Aktuell ist der Weg zur eigenen E-Ladestation oder der einer Wallbox oft noch überaus steinig. Eine Vielzahl von Auflagen und Verboten macht in dieser Hinsicht vor allem Mietern und Miteigentümern das Leben schwer. Durch eine Bundesrats-Initiative soll das geändert werden.


Aktuell ist der Weg zur eigenen E-Ladestation oder der einer Wallbox oft noch überaus steinig. Eine Vielzahl von Auflagen und Verboten macht in dieser Hinsicht vor allem Mietern und Miteigentümern das Leben schwer. Durch eine Bundesrats-Initiative soll das geändert werden.

Laut eines jetzt beschlossenen Gesetzentwurfs soll künftig jeder Mieter einen Anspruch darauf haben, dass an seinem Stellplatz eine Ladestation eingebaut wird. "Der Vermieter kann die Erlaubnis nur ausnahmsweise verweigern: Wenn er sich selbst verpflichtet, eine entsprechende Lademöglichkeit zu schaffen oder wenn sein Interesse am unveränderten Erhalt des Gebäudes überwiegt", heißt es in dem Gesetzestext.

Bei Miteigentümern soll nach Ansicht der Bundesländer künftig ein einfacher Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft ausreichen. Bisher ist für den Ein- under Umbau einer Ladestation Einstimmigkeit erforderlich.

"Der Gesetzentwurf wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet", so der Bundesrat. Dann entscheidet sich, ob der Vorschlag des Bundesrates aufgegriffen wird. Fixe Fristen gibt es dafür allerdings nicht.

Der Artikel "Anspruch auf Ladestationen" wurde am 15.10.2019 in der Kategorie New Mobility von Rudolf Huber mit den Stichwörtern Elektromobilität, Infrastruktur, Ladestationen, New Mobility, veröffentlicht.

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