Suzuki S-Cross Edition - Neue Basisversion senkt Einstiegspreis
Suzuki erweitert das Angebot seines Kompakt-SUV S-Cross um die Variante “Edition”. Die mindestens 25.000 Euro ...
Mit einer neuen Strategie und neuen Konzepten will der Volkswagen-Konzern verlorenes Vertrauen zurückgewinnen. Eine Elektro-Offensive soll den Wolfsburgern den Weg in eine saubere Zukunft ebnen. Doch VW wird immer wieder von den Schatten der Vergangenheit eingeholt. Der Diesel-Skandal sorgt weiter für dicke Luft und beschäftigt die Gerichte.
So wurde jetzt gegen die VW-Führungsspitze um Konzernchef Herbert Diess, Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch und Ex-Chef Martin Winterkorn von der Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage erhoben. In einer Mitteilung heißt es, dass den drei ehemaligen oder amtierenden Vorstandsmitglieder der Volkswagen AG vorgeworfen werde, entgegen der ihnen "obliegenden gesetzlichen Pflicht den Kapitalmarkt vorsätzlich zu spät über die aus dem Aufdecken des Diesel-Skandals resultierenden erheblichen Zahlungsverpflichtungen des VW-Konzerns in Milliardenhöhe informiert" zu haben.
Damit sollen die ehemaligen Konzern-Manager im Jahr 2015 rechtswidrig Einfluss auf den Börsenkurs des Unternehmens genommen haben, berichtet tagesschau.de. Zugrunde liege laut Staatsanwaltschaft der Strafvorwurf der "Markt-Manipulation". Das Gesetz schreibt vor, dass Vorstände börsennotierter Unternehmen dazu verpflichtet sind, kursrelevante Ereignisse wie erhebliche finanzielle Risiken unverzüglich öffentlich bekannt machen müssen. Doch dieser Verpflichtung aus dem Wertpapierhandelsgesetz sind die Angeschuldigten nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft im Rahmen der Software-Manipulationen bei den Diesel-Motoren des Typs EA 189 nicht nachgekommen.
Die 636 Seiten lange Anklageschrift geht laut Staatsanwaltschaft davon aus, dass Winterkorn spätestens seit Mai 2015, Pötsch seit Ende Juni 2015 und Diess seit Ende Juli 2015 jeweils "vollständige Kenntnis" davon hatten, dass weltweit in Millionen Fahrzeugen von VW eine illegale Software eingebaut worden war, die den Ausstoß von Stickoxiden nur auf dem Prüfstand sinken ließ, nicht aber im täglichen Straßenverkehr.
Volkswagen teilte daraufhin mit, dass man im Vorfeld dieser Entscheidung eng mit der Staatsanwaltschaft kooperiert habe. Auch der Aufsichtsrat habe sich intensiv mit dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft befasst und habe Respekt vor deren Arbeit, heißt es in einer offiziellen Mitteilung. "Dennoch kann das Präsidium aufgrund der seit Herbst 2015 durchgeführten umfangreichen und unabhängigen eigenen Untersuchungen auch aus heutiger Sicht weiterhin keine vorsätzlich unterlassene Information des Kapitalmarkts erkennen", erklärt der VW-Konzern.
Weiter heißt es: Vielmehr seien die erheblichen Kursverluste der VW-Aktie nach Veröffentlichung der sogenannten "Notice of Violation" am 18. September 2015 darauf zurückzuführen, dass die US-Behörden ihre Vorwürfe während laufender Gespräche mit Volkswagen völlig unerwartet veröffentlicht hätten. Und diesen Wechsel der US-Behörden hätte der Vorstand der Volkswagen AG nicht vorhersehen können.
Das Präsidium ist der Ansicht, dass der Vorstand der Volkswagen AG nach den vorliegenden Erkenntnissen vor Veröffentlichung der "Notice of Violation" keine hinreichend konkreten Anhaltspunkte hatte, die eine sofortige Information des Kapitalmarkts erforderlich gemacht hätten, teilt der Autobauer mit.
Personelle Konsequenzen soll es laut VW nicht geben. Die "erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorstandsvorsitzenden" solle fortgesetzt werden.
Der Artikel "Markt-Manipulation? VW-Chefs angeklagt (aktualisiert: VW-Stellungnahme)" wurde am 24.09.2019 in der Kategorie Recht von Ralf Loweg mit den Stichwörtern Automobilindustrie, Dieselmotor, Recht, Umwelt, Emissionen, Recht, veröffentlicht.
Suzuki erweitert das Angebot seines Kompakt-SUV S-Cross um die Variante “Edition”. Die mindestens 25.000 Euro ...